Amazon hat veränderten Geschäftsbedingungen zugestimmt, wodurch Händler bessergestellt werden.

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Seattle – Der kleine österreichische Handelsverband hat sich gegen den US-Onlineriesen Amazon durchgesetzt. Die private Interessengemeinschaft der Handelstreibenden hat dem Branchenprimus im Versandhandel eine Reihe von Zugeständnissen abgerungen. Dem war eine Beschwerde des Verbands bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vorangegangen. Die Änderungen sind am Freitag in Kraft getreten.

"Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden, da die vom Handelsverband vorgebrachte Beweislage erdrückend war. Davon profitiert nicht nur der heimische Handel, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft. Plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein", sagte Verbandsgeschäftsführer Rainer Will am Freitag.

Kündigung mit Frist

So erfolge künftig eine ordentliche Kündigung eines Marktplatzhändlers unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen – und nicht umgehend. Weiters seien auch andere Gerichtsstände als der Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich. Der weitgehende Haftungsausschluss bzw. die Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm "Versand durch Amazon" entfällt.

Aktuell exportieren heimische Händler Produkte im Wert von rund 300 Millionen Euro über den Amazon-Marktplatz. "Wir sind überzeugt, dass die Exportumsätze durch die nun erwirkten faireren Rahmenbedingungen beträchtlich steigen werden", so Will.

Untersuchung durch EU-Wettbewerbshüter

Mitte Juli rückte Amazon aufgrund dieser Vorwürfe auch ins Visier der europäischen Wettbewerbshüter. Die EU-Kommission leitete eine offizielle Untersuchung ein. Als Plattform habe Amazon eine doppelte Funktion, betonte die Kommission. Zum einen verkauft das Unternehmen selbst als Einzelhändler Produkte auf seiner Website. Zum anderen stellt es einen Onlinemarktplatz zur Verfügung, über den andere Händler ihre Waren direkt an Kunden verkaufen können.

Konkret gehen die Wettbewerbshüter der Frage nach, ob Amazon gezielt Händler aus lukrativen Geschäftsbereichen verdrängt. Amazon sammle fortlaufend Daten über Produkte, Händler und Kundenverhalten, werte diese aus und nutze womöglich dieses Wissen aus, wodurch der Wettbewerb eingeschränkt wird. Dazu will die Behörde unter anderem die Standardvereinbarungen zwischen Amazon und den anderen Marktplatzhändlern prüfen. (APA, red, 16.8.2019)