Richter am EuGH in Luxemburg verhandeln, ob über Politiker Zangshaft verhängt werden kann.

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Luxemburg – Der Streit um Dieselfahrverbote wird schon lange vor deutschen Gerichten ausgetragen – jetzt erreicht die Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen neuen Höhepunkt: Die Luxemburger Richter verhandeln am Dienstag darüber, ob gegen Politiker auch Zwangshaft angeordnet werden kann.

Konkret geht es darum, ob die bayrische Landesregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit drastischen Mitteln zur Durchsetzung eines Gerichtsurteils zum Luftreinhalteplan in München gezwungen werden kann.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte dem EuGH im November vergangenen Jahres die brisante Frage vorgelegt, "ob die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragte Anordnung einer Zwangshaft gegenüber staatlichen Amtsträgern zur Durchsetzung einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung unionsrechtlich möglich beziehungsweise geboten ist".

Gericht verhängt Zwangsgelder gegen Freistaat

Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, wonach Dieselfahrverbote in den Luftreinhalteplan für München aufgenommen werden sollen. Weil diese Vorgabe nicht umgesetzt wurde, verhängte das Gericht bereits Zwangsgelder gegen den Freistaat. Weil das aber nichts nutzte, beantragte die DUH schließlich die Anordnung von Zwangshaft gegen die Verantwortlichen.

Der Antrag landete vor dem BayVGH, der das Verfahren aussetzte und den EuGH in Luxemburg anrief. Die Verwaltungsrichter ließen in ihrem Vorlagebeschluss jedoch keinen Zweifel daran, was sie grundsätzlich vom Verhalten der Landesregierung halten: "Die vorliegend zu verzeichnende gezielte Missachtung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen durch die vollziehende Gewalt kann nicht hingenommen werden."

Bayrische Landesregierung bleibt gelassen

Die bayerische Landesregierung zeigt sich dennoch vor der mündlichen Verhandlung in Luxemburg gelassen. Ein Sprecher des Umweltministerium verweist dazu auf das deutsche Recht: Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gehe davon aus, dass das nationale Recht die gerichtliche Verhängung von Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorsehe. "Die Entscheidung des EuGH in dieser Frage bleibt abzuwarten", erklärt der Sprecher.

Tatsächlich dürfte auf die Antwort der Luxemburger Richter nicht nur die bayerische Landesregierung mit Spannung warten, vielmehr könnte die Entscheidung bundesweit wegweisend für die seit Jahren andauernden juristischen Auseinandersetzungen um Diesel-Fahrverbote sein. Allerdings müssen sich alle Beteiligten zuvor noch ein wenig in Geduld üben: Nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag wird das Urteil des Gerichtshofs erst in einigen Wochen erwartet. (APA, 1.9.2019)