Die EU-Kommission will von Apple und Irland eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro. Auf viel Begeisterung stößt diese Forderung nicht.

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Luxemburg – Apple und Irland haben am Dienstag vor Gericht in scharfen Worten die 13 Milliarden Euro schwere Steuernachforderung der EU-Kommission zurückgewiesen. Der Konzern aus Cupertino bekräftigte, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen in den USA zu versteuern seien.

"Apple zahlt jetzt rund 20 Milliarden Euro Steuern in den USA auf dieselben Gewinne, die laut der Kommission auch in Irland besteuert werden müssten", hieß es von dem Unternehmen am Dienstag.

Vestager fordert Nachzahlung in Irland

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das das Land dem Unternehmen eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Auch Irland erklärte vor dem EU-Gericht, die Analyse der Kommission weise "grundlegende Fehler" auf, und es habe keine unzulässige Beihilfe gegeben.

Apple argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt." Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem internationalen Geschäft, die sich in Irland ansammelten, Steuern in dem Land zu bezahlen. Irland habe deshalb zurecht nur den Teil der bei den irischen Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in Irland zurückgingen.

Zu wenig Körperschaftssteuer bezahlt

Aus Sicht der Kommission ordnete Apple Erträge seinen "Verwaltungssitzen" zu, die nur auf dem Papier existierten, statt Steuern in Europa zu bezahlen. So erklärte Vestager unter anderem, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftssteuer von nur 0,005 Prozent bezahlt. Inzwischen geht die Kommission davon aus, dass auch die irischen Aktivitäten in dem Zeitraum hätten höher besteuert werden sollen.

Die in Irland angehäuften Milliardengewinne waren nach Auslegung von Apple dort entsprechend nur zeitweilig geparkt worden. Apple-CEO Tim Cook zählte zu den Konzernchefs, die vehement eine signifikante Absenkung der damaligen US-Steuersätze für Erträge aus dem Ausland forderten. In den USA wurden damals noch 35 Prozent auf Auslandsgewinne amerikanischer Unternehmen fällig. Mit der Reform von Präsident Donald Trump 2018 verringerte sich dieser Satz auf die angesammelten Gewinne deutlich. Dabei spielte es auch keine Rolle mehr, ob sich die Gewinne auf Konten im Ausland befanden oder ob das Geld in die USA transferiert wurde.

Milliarden zurückgeholt

Apple gehörte zu den vielen amerikanischen Firmen, die nach dieser politischen Weichenstellung ihre Milliarden ins Heimatland holten. Die US-Regierung hatte entsprechend auch betont, dass die Steuerzahlungen ihr zustünden. Apple zahlte nach Angaben von Jänner 2018 in den USA rund 38 Milliarden Dollar (34,5 Millliarden Euro) Steuern auf den im Ausland gelagerten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Die EU-Kommission betonte danach, der Schritt ändere nichts an der Forderung, die Steuern in Irland nachzuzahlen. Apple hinterlegte samt Zinsen 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto.

Eine Entscheidung des EU-Gerichts wird erst in mehreren Monaten erwartet. Danach können die Seiten noch in Berufung beim Europäischen Gerichtshof gehen. Das dürfte den Streit dann noch um weitere Jahre verlängern. (APA, red, 17.9.2019)