Menschen mit einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion können vom Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie von Inlandsflügen ausgeschlossen werden.

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Wien – Freitagabend veröffentlichte das Sozial- und Gesundheitsministerium zwei Erlässe und zwei behördeninterne Verordnungen zum Umgang mit dem neuen Coronavirus und zur entsprechenden Koordination der Bundesländer mit dem Bund.

Ein Erlass ermöglicht die teilweise oder ganze Schließung von Betriebsstätten, also von Firmen und Unternehmen, wenn es in der Belegschaft einen bestätigten Fall von Coronavirus-Infektion gibt. Dem Epidemiegesetz folgend, kann eine völlige Schließung aber nur bei "außerordentlichen Gefahren" erfolgen.

Ausschluss von öffentlichen Verkehrsmitteln

Dem Erlass Nummer zwei zufolge können Menschen mit einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion von der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie von Inlandsflügen ausgeschlossen werden. Letzteres gilt, solange es keine "den internationalen Vorschriften entsprechende Sonderregelung" gibt.

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Fluglinien werden verpflichtet, den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden alle Passagiere zu melden, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem vom Außenministerium als Risikogebiet bezeichneten Region kommend auf einem österreichischen Flughafen gelandet sind. Sollte ein Passagier mit dem Coronavirus infiziert sein, muss die Fluglinie dem Gesundheitsministerium die gesamte Passagierliste übermitteln.

Bundesweite Harmonisierung

Die an die Landeshauptleute gerichteten Erlässe harmonisieren den Umgang mit Coronavirus-Verdachtsfällen und Covid-19-Erkrankungen bundesweit. Coronavirus-Tests sollen demnach bei allen Menschen mit klaren Covid-19-Symptomen durchgeführt werden. Bei Spitalspatienten mit viraler Lungenentzündung sowie bei Lungenentzündungshäufungen in Krankenhäusern sind Tests "in Erwägung zu ziehen". Menschen ohne Symptome sind Behörden zufolge explizit nicht zu testen. Festgehalten wird an dieser Stelle auch, dass ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht ausschließt.

Auch wird bundesweit bestimmt, dass Coronavirus-Infizierte abzusondern sind, schwere Fälle im Spital, leichte Fälle daheim. Alle Fälle werden laut Epidemiegesetz im epidemiologischen Meldesystem vermerkt. Darin werden unter anderem Beruf und Beschäftigungsort sowie alle infektionsrelevanten Bewegungen vermerkt.

Sondertreffen der EU-Gesundheitsminister

Die EU-Gesundheitsminister wollen bei einem Sondertreffen am kommenden Freitag erneut ihr Vorgehen bei der Eindämmung des Coronavirus abstimmen. Dies teilte ein Sprecher der EU-Kommission am Freitag in Brüssel mit. Zuletzt hatten sich die Minister vor zwei Wochen getroffen. EU-Angaben zufolge gab es am Freitag 19 Tote und 815 Infizierte in der EU.

Der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, erklärte am Freitag, die Bedrohung durch das neuartige Coronavirus sei nun "sehr hoch" und sei damit auf die höchste Stufe angehoben worden. (Irene Brickner, 28.2.2020)