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Markus Söder setzt auf drastische Maßnahmen.

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"Wir befinden uns in einem noch nie dagewesenen Gesundheitsnotstand." So begründet die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) das neue Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch vom Landtag verabschiedet worden ist. Ausgearbeitet von der Regierung und begutachtet vom Landesparlament war es in Rekordzeit von nur wenigen Tagen worden. Letztendlich stimmten auch alle Fraktionen dafür, nur ein fraktionsloser Abgeordneter, der früher bei der AfD war, votierte mit Nein.

Die bayerische Regierung bekommt mit dem neuen Gesetz deutlich weitreichendere Befugnisse. Sie kann nun einen "Gesundheitsnotstand" ausrufen und sich so leichter medizinisches Material wie Schutzkleidung und Atemschutzgeräte besorgen. "Die zuständige Behörde kann bei jedermann medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der notwendigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich ist", heißt es im Gesetz.

Auch können Firmen zur Herstellung von medizinischem Material verpflichtet werden, die Behörde kann gegenüber Betrieben, die "zur Herstellung benötigten medizinischen, pflegerischen oder sanitären Materials in der Lage sind, die vorrangige und umgehende Produktion einer bestimmten Menge dieses Materials anordnen".

Daten müssen hergegeben werden

Das Gesetz erlaubt den Behörden, Feuerwehren und freiwillige Hilfsorganisationen zu verpflichten, die Daten jener Mitglieder herauszugeben, die über medizinische oder pflegerische Kenntnisse verfügen, sodass sie während des Gesundheitsnotstandes eingesetzt werden können. Gleiches gilt für die kassenärztliche Vereinigung, die muss dann auch Mitglieder im Ruhestand benennen, die einspringen können.

Zudem gibt es die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger zur Bekämpfung der Krise einzusetzen. Das Gesetz besagt: "Die zuständige Behörde kann von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist. Sie kann jede geeignete Person unter gleichen Voraussetzungen auch zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung zuweisen und verpflichten."

Bayern hat besonders hohe Fallzahlen an Corona-Infektionen, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist am Freitag vorgeprescht und hat Ausgangsbeschränkungen wie in Österreich erlassen – ohne sich vorher mit den anderen Ministerpräsidenten in Deutschland oder der deutschen Bundesregierung zu koordinieren. Das neue Infektionsschutzgesetz ist bis zum Jahresende befristet. (Birgit Baumann, 25.3.2020)