In der Datenbank waren bis zuletzt private Daten von bis zu einer Million Bürger öffentlich und frei zugänglich.

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Viele Fragen, aber wenige Antworten gibt es nach wie vor bezüglich des "Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene" (ERsB). In diesem waren bis vor wenigen Tagen Geburtsdaten, Privatadressen und weitere Daten von rund einer Million Bürger öffentlich und frei abrufbar. Das für die Datenbank zuständige Wirtschaftsministerium unter Margarete Schramböck (ÖVP) betonte bisher, dass das Register rechtens sei. Zu einer gänzlich anderen Sicht kommen Anwälte von Deloitte Legal, die im Auftrag der Neos ein Gutachten erstellt haben. Demnach ist es "rechtlich nicht gedeckt, dass die Daten gespeichert werden", fasste der pinke Abgeordnete Douglas Hoyos in einer Pressekonferenz zusammen.

Nach Ansicht der Autoren ist es nicht zulässig, "einen Menschen, der bereits im Zentralen Melderegister eingetragen ist und als Einzelunternehmer in Österreich unternehmerisch tätig ist, mit seinen personenbezogenen Daten in das Ergänzungsregister einzutragen". Sollte die Person nicht im Melderegister stehen, so sei eine Eintragung in das Ergänzungsregister zulässig, allerdings in das nichtöffentliche – für natürliche Personen. Im ERsB selbst seien nur "juristische Personen, Personenmehrheiten und Einrichtungen" zu führen. Nicht zuletzt würde die Offenlegung personenbezogener Daten einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz darstellen.

Andere Sicht im Ministerium

Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es auf Nachfrage, dass das Gutachten derzeit geprüft werde. Eine erste Durchsicht habe jedoch ergeben, "dass die Analyse und die Schlussfolgerungen nicht zutreffen". Der Begriff des Betroffenen im E-Government-Gesetz sei breit ausgelegt, betont ein Sprecher. Im Gutachten wurde zudem das Bundesstatistikgesetz nicht einmal erwähnt, heißt es weiter. Dieses bilde wiederum die Grundlage für das Unternehmensregister, das eng mit dem ERsB verbunden sei.

Neos-Abgeordneter Hoyos ortet in dem öffentlichen Zugang zum Register ein riesiges Datenleck.
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Dass die Datenbank, in der unter anderem die Adressen von hunderten Politikern und Journalisten gelistet waren, mittlerweile offline ist, sei nicht ausreichend, meint Hoyos. Die Regierung würde "null Aufklärung" betreiben, kritisiert der Politiker. Nach wie vor sei unklar, nach welchen Kriterien Personen in der Datenbank geführt wurden, warum diese so lange online war und ob es Versuche gab, die Daten abzusaugen. Letztere Frage hat die Regierung bereits verneint, Hoyos zeigte sich davon nicht überzeugt.

Eine Taskforce unter Einbindung mehrerer Ministerien und externer Experten soll nun mehr Licht ins Dunkel bringen. Ein erstes Treffen findet am Dienstag statt. "Die Taskforce hat die Aufgabe, sich das Ergänzungsregister hinsichtlich Datenschutzes und Transparenz anzusehen und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln", heißt es dazu aus dem grünen Justizministerium.

Viele Verknüpfungen

Bisher ist noch nicht gänzlich geklärt, welche Daten genau im Register landeten. Aus dem Kabinett Schramböck hieß es dazu, dass Eintragungen von unternehmerisch Tätigen zum größten Teil durch die Finanzverwaltung erfolgen würden. Wird für ein Steuersubjekt eine betriebliche Steuernummer geführt, liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor und es erfolgt eine Eintragung in das Unternehmensregister – "und damit in das ERsB", erklärt ein Sprecher. Um das Ergänzungsregister zu befüllen, greife die Statistik Austria, die das ErsB hostet, wiederum auf das Unternehmensregister zurück. Dieses wird laut Ministerium unter anderem von den Bundesländern, der Sozialversicherung und der WKO befüllt.

Laut Hoyos sei noch unklar, mit welchen rechtlichen Schritten Betroffene rechnen können. Wer in Erfahrung bringen möchte, ob man in dem Register geführt wurde, kann das mit einem Auskunftsbegehren tun. Unter anderem haben die Neos ein solches Dokument auf der eigenen Homepage zur Verfügung gestellt. Mit einem weiteren Formular kann zudem die Löschung der Daten beantragt werden.

Mit einem Telefonbuch oder dem Melderegister sei die Datenbank, die über viele Jahre lang online zugänglich war, jedenfalls nicht vergleichbar, heißt es bei den Neos. Dort könnte man den Zugang zu Informationen sperren oder sich aus dem Telefonbuch löschen lassen. Beim Ergänzungsregister würden zudem Hinweise vorliegen, wonach weitere Daten im Hintergrund gespeichert sein könnten, meint der Abgeordnete: "Da ist mehr im Busch, als die Regierung zugibt", glaubt Hoyos. (Nora Laufer, 18.5.2020)