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Über den Antrag, die Oberbank möge ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz klagen, stimmten die Aktionäre gar nicht erst ab.

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Die ordentliche Hauptversammlung der Oberbank hat sich am Mittwoch in die Länge gezogen: Die Unicredit Bank Austria hatte im Dauerstreit mit der 3-Banken-Gruppe etliche Sonderprüfungen beantragt, die abgelehnt wurden. Über ihr Minderheitsverlangen, Millionenklagen gegen die Vorstände einzubringen, wurde gar nicht abgestimmt. Mit großer Mehrheit beschlossen wurde hingegen die Umwandlung von Vorzugs- in Stammaktien.

Die Bank Austria ist über ein Vehikel an den drei börsennotierten Regionalbanken Oberbank (Linz), Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV, Innsbruck) und Bank für Kärnten und Steiermark (BKS, Klagenfurt) beteiligt. Auch die drei Banken selber sind untereinander verflochten. Dieses "Beteiligungskarussell" ist der Bank Austria ein Dorn im Auge.

Sie vermutet, dass dadurch Kapitalerhöhungen der Oberbank zumindest teilweise aus deren eigenem Vermögen bezahlt worden seien. Außerdem hat sie den Verdacht, dass die Oberbank der Beteiligungsgesellschaft Generali-3-Banken-Holding finanzielle Mittel zukommen ließ, um ihr die Teilnahme an der Oberbank-Kapitalerhöhung zu ermöglichen.

Kein Diktat aus Mailand

Oberbank-Chef Franz Gasselsberger hielt in der Hauptversammlung dem Vorwurf der Verflechtungen entgegen, dass die drei Schwesterbanken ihre Geschicke selbst bestimmen und ihnen ihr Handeln im Gegensatz zur Bank Austria nicht "aus Mailand diktiert" würde. Kein einzelner Aktionär könne in diesem Konstrukt einen unternehmensschädigenden Einfluss ausüben. Die von der Bank Austria angestrebte Entflechtung – "entflechten heißt zerschlagen" – würde sie zum einzigen Großaktionär machen.

Vor dem Hintergrund dieses Konflikts wollte die Bank Austria, dass die Zuschüsse an die Generali-3-Banken-Holding zurückgefordert werden – wenn nötig auch auf dem Weg von Schadenersatzklagen gegen Gasselsberger und weitere aktive und ehemalige Vorstände. Es geht um bis zu 19,3 Millionen Euro. Ein Sprecher der Bank Austria erklärte, dass es nicht um eine Klage "seiner" Bank gegen das Oberbank-Management gehe, "sondern um Rückerstattungsansprüche der Oberbank gegen die Generali-3-Banken-Holding". Die entsprechende Klage hätte vom Aufsichtsrat für die Oberbank für erlittene Schäden eingebracht werden müssen.

So weit kam es freilich nicht. Da es sich bei den angestrebten Klagen nur um Minderheitsverlangen handelte, wurde darüber gar nicht erst abgestimmt. Darüber hinaus stellte die Bank Austria Anträge auf weitere Sonderprüfungen rund um Zahlungsflüsse innerhalb der 3-Banken-Gruppe und der Generali-3-Banken-Holding sowie rund um Zahlungen an andere Aktionäre – was von den Aktionären abgelehnt wurde.

Angenommen wurde der Antrag, die Vorzugs- in Stammaktien umzuwandeln. Dazu wurde vorsorglich bereits eine ebenfalls virtuelle, außerordentliche Hauptversammlung für 9. Juni anberaumt. Nach den Stammaktionären müssen noch die Vorzugsaktionäre zustimmen. (APA, red, 21.5.2020)