Bei den Farben der Corona-Ampel ist nicht ganz klar, wofür jetzt zum Beispiel Orange oder Rot stehen.

Wien – Erst am Freitag hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die bundesweiten Maßnahmen gegen das Coronavirus verschärft – und erklärt, diese würden wohl längerfristig gelten. Dazu erfüllte Kurz den Wunsch Wiens nach mehr Freiheit der Länder, wenn es um Verschärfungen geht. Gleichzeitig wandelte sich der Inhalt der Website der Corona-Ampel an diesem Tag mehrmals. Dort waren in der Früh noch die Maßnahmen, die bei der jeweiligen Farbgebung gelten, zu lesen, doch verschwanden diese Infos just vor Beginn der Pressekonferenz. Und fanden sich dann stark gekürzt später wieder. Nun wurden am Montag mehrere Bezirke auf Orange gestellt.

Was also gilt jetzt bei der jeweiligen Ampelschaltung laut Informationsseite der Bundesregierung?

Grün

Mund-Nasen-Schutz: In allen Kundenbereichen von Betriebsstätten, darunter im Handel, im Dienstleistungsbereich und im Parteienverkehr, muss in geschlossenen Räumen die Maske getragen werden. In der Gastronomie gilt das fürs Servicepersonal, in Schulen außerhalb der Klasse.

Gastronomie: Die Konsumation in geschlossenen Räumen ist nur noch am Sitzplatz erlaubt.

Veranstaltungen: An Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien dürfen 3.000 Personen, in geschlossenen Räumen 1.500 Personen teilnehmen. Ohne zugewiesene Sitzplätze reduziert sich die Zahl auf 100 Personen draußen und 50 drinnen.

Gelb

Die einzige Regelung die sich sonst noch auf der Website der Corona-Ampel findet, ist ein Satz, der bei der Farbe Gelb ausgewiesen ist: "Der Bundesminister ermöglicht den betroffenen Bundesländern, bei Gelbschaltung noch strengere Maßnahmen, als bei Grün vorgegeben, zu setzen."

Orange und Rot

Hierzu finden sich seit Freitag keine Regelungen mehr auf der Website des Ministeriums. Das liegt wohl auch daran, dass durch die generelle Verschärfung im ganzen Bundesgebiet die Maßnahmen, die seit Montag bei der Farbe Grün gelten, zum Teil strenger sind als jene, die ursprünglich für die Farbe Orange vorgesehen waren.

Was bisher galt:

Bevor quasi sämtliche Infos von der Website verschwanden, hieß es, für die Farbe Orange gelte etwa ein Mund-Nasen-Schutz in Apotheken, Geschäften, Postfilialen und Gesundheitseinrichtungen – darüber hinaus aber auch in allen geschlossenen öffentlichen Räumen und sogar im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, und in der Gastro bis zum eigenen Tisch.

Für Veranstaltungen galt laut ursprünglichen Informationen bei fixen Sitzplätzen indoor eine Personenobergrenze von 250 Personen, ohne fixe Sitzplätze galten 25 Personen. Im Außenbereich galten mit Fixplätzen 500, ohne Fixplätze 50 Personen. Maskenpflicht galt für Besucherinnen und Besucherinnen bei all diesen Varianten, auch am Sitzplatz. Dasselbe galt für Fach- und Publikumsmessen, wo eine Grenze von 250 Personen vorgesehen war. Ab 200 Personen sollte generell ein Präventionskonzept vorgesehen sein. Außerdem sollte eine Sperrstunde ab Mitternacht gelten.

Für Rot galt: Notbetrieb in den Schulen. Dann hätte grundsätzlich auf Homeschooling umgestellt werden sollen. Veranstaltungen würden – bis auf Trauungen und Beerdigungen – gestrichen. Kundenkontakte wären laut damaligen Informationen nur mehr in essenziellen Bereichen zulässig (Lebensmittel, Apotheken, Tankstellen). Das heißt: Die Gastro wäre zu, abgesehen von Lieferservices. Sperrstunde wäre um 23 Uhr. Ebenfalls zu wären bei Rot Sportstätten, für Altersheime und Krankenhäuser würde im Normalfall ein Besuchsverbot herrschen. Auch bei privaten Treffen wäre ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.

Schulen und Veranstaltungen sollen nicht betroffen sein

Freilich ist nach den jüngsten Verschärfungen der Maßnahmen für das gesamte Land – und nachdem diese genannten Infos mittlerweile unauffindbar sind – unklar, ob sich die Regeln auch für Orange und Rot geändert haben. Das Gesundheitsministerium beantwortete eine diesbezügliche Anfrage des STANDARD bisher nicht.

Aus dem Büro von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) heißt es, man wisse noch nicht genau, was Orange nun bedeutet. Von der Kommission sei aber kommuniziert worden, dass mit Orange keine Veränderungen für Schulen und Veranstaltungen einhergehen. Auch die APA berichtet, dass Orange etwa keine weitere Besucherreduktion bei Events und auch nicht die Möglichkeit zum Homeschooling in der Oberstufe bringe. Die Schaltungen sollen im Wesentlichen nur dazu dienen, die Aufmerksamkeit in aktuell von der Pandemie stärker betroffenen Regionen zu erhöhen. Appelliert wird etwa, entsprechende Sicherheitskonzepte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen einzuhalten.

Kommission hat Empfehlungen

Am Montag gab die Kommission auch eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung ab, wie mit den neuen Farben umgegangen werden soll. Die Entscheidung darüber liegt bei der Politik. Hier muss erst geprüft werden, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen in Verordnungen gegossen werden und was die betroffenen Regionen selbst umsetzen können.

Schule hat eigene Ampel

In der Schule gelten eigene Regeln. Das Bildungsministerium hat dazu eine eigene Corona-Ampel veröffentlicht. Jede Schulstufe treffen bei den jeweiligen Farben andere Maßnahmen.

Während durch das verpflichtende Tragen des Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Klassen schon eine Reihe an Regeln, die laut Ampel erst bei Gelb eintreten, abgedeckt sind, gibt es durch eine Orangeschaltung einige Verschärfungen.

Etwa in der Sekundarstufe II die "Umstellung auf Distance-Learning mit schulautonomer Möglichkeit, kleinere Gruppen weiterhin im Präsenzbetrieb zu unterrichten", es dürfen keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen und Ähnliches stattfinden. In geschlossenen Räumen darf nicht mehr gesungen werden, es findet kein praktischer Unterricht mehr im Bereich Ernährung und Gastro, in Werkstätten und Labors statt. Lehrerkonferenzen finden online statt.

In der Volksschule und der Sekundarstufe I wird der Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen weitergeführt. Es müssen Regelungen für den Schulbeginn und für Pausen zur Minimierung von Kontakten umgesetzt werden. Eine gemeinsame Mittagspause soll vermieden werden. Es gibt kein Singen in geschlossenen Räumen, keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen und Ähnliches.

Kein Schulautomatismus

Allerdings: Laut Unterlagen des Bildungsministeriums ergibt sich für das Schulsystem aus den einzelnen Corona-Ampelphasen "kein Automatismus". Die Hintergründe von lokalen Ausbrüchen müssten stets berücksichtigt werden, heißt es dort. Es mache einen Unterschied, "ob steigende Infektionen konzentriert an einem bestimmten Ort bzw. in einem einzelnen Großbetrieb im Bezirk stattfinden oder über den ganzen Bezirk gestreut sind". Komme es beispielsweise in einem Betrieb zum Auftreten eines Clusters und befinden sich räumlich entfernt dazu Schulen, die in keinem unmittelbaren Kontakt zum Ort des Ausbruchs stehen, so wird in diesen Schulen nach erfolgter Abklärung mit der regionalen Behörde voraussichtlich weiterhin normaler Schulbetrieb stattfinden. (Oona Kroisleitner, Katharina Mittelstaedt, Gabriele Scherndl, 15.9.2020)