Laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sollen die Kontrollen, ob Restaurantgäste einen negativen Corona-Test haben, stichprobenartig erfolgen.

Foto: EPA/Stringer

Wien – Die Behörden, nicht die Wirte, sollen ab dem 18. Jänner mit dem Öffnen der Gastronomie das "Freitesten" kontrollieren. Die Lokalbetreiber seien dafür nicht zuständig, stellte die Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag klar.

"Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Corona-Test 'freigetestet' hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede, und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein", erklärte Köstinger in einer der APA schriftlich übermittelten Stellungnahme.

"Keine Sheriffs"

Die Kontrollen sollen laut Köstinger stichprobenartig sein und die "Freigetesteten" verpflichtet, das negative Testergebnis bei sich zu tragen. "Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit er es im Fall einer Kontrolle vorweisen kann", so die Ministerin.

Wirtesprecher Mario Pulker hatte zuvor in der "Krone" (Dienstagsausgabe) gesagt: "Wir sind keine Sheriffs und wollen keine Zettelwirtschaft." Mit den abendlichen Ausgangssperren sei das Geschäft für ein Restaurant nicht rentabel.

Die türkis-grüne Regierung plant beim dritten Lockdown ab Mitte Jänner Lockerungen für jene, die sich einem Antigentest unterziehen und nennt dies "freitesten". Für alle, die an den neuerlichen Corona-Massentests nicht teilnehmen, soll der Lockdown eine Woche länger – bis zum 24. Jänner – gelten. (APA, 22.12.2020)