Die Fälle kommen schneller rein, als sie abgearbeitet werden können. Der Rechnungshof rügt das Bundesfinanzgericht, weil sich dort die Akten stapeln und sich die lange Verfahrensdauer negativ auf einzuhebende Gelder auswirken kann.

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Rechnungshofprüfer schlagen Alarm: Sie haben bei einer Untersuchung des Bundesfinanzgerichts (BFG) große Rückstände entdeckt. Ende 2018 waren insgesamt 30.343 Fälle nicht erledigt. Dabei handelt es sich laut Aussendung des Rechnunghofs hauptsächlich um offene Verfahren aus den Bereichen Steuern und Beihilfen. Kritisch weist der Rechnungshof in seinem Bericht zudem auf die lange Dauer der Verfahren hin. Lange Verfahren können dazu führen, dass ausständige Beträge nicht mehr einzuheben sind – rund zwei Milliarden Euro waren im Jahr 2018 von der Einhebung ausgesetzt.

Dem damals neu gegründeten BFG wurden im Jahr 2014 die Aufgaben des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) übertragen. Dem BFG obliegen Entscheidungen über Beschwerden in Rechtssachen, etwa in Angelegenheiten öffentlicher Abgaben und des Finanzstrafrechts. Das Bestreben des Gesetzgebers war, mit dem BFG die Rechtssicherheit zu steigern, etwa durch eine verstärkte Vereinheitlichung der Rechtsprechung. Auch sollten Rechtsmittelverfahren beschleunigt werden.

Richtern fehlt Unterstützung

Der Rechnungshof weist nun darauf hin, dass das BFG die Ziele nicht vollständig erfüllte. Eine positive Tendenz beim Abbau von Rückständen sei nicht erkennbar. So hatte das BFG im Jahr 2018 insgesamt 13.308 Fälle erledigt. Dem standen 31.500 aus dem Vorjahr übernommene Fälle gegenüber; 12.151 kamen neu hinzu. Allein schon um den Ende 2018 bestehenden Rückstand abzuarbeiten, würde das BFG mehr als zwei Jahre benötigen, rechnen die Rechnungshofprüfer hoch. Eine positive Tendenz in Richtung Abbau von Rückständen war im Zuge der Prüfung anhand der Entwicklung der Vorjahre jedoch nicht erkennbar.

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Der Rechnungshof weist in diesem Zusammenhang auf die vergleichsweise geringe administrative Unterstützung für Richter des BFG hin. Während im BFG vier Richter von einer Verwaltungskraft unterstützt werden, stehen beim Bundesverwaltungsgericht für einen Richter eineinhalb Verwaltungskräfte zur Verfügung. (bpf, 15.1.2021)