Dass "Kaufhaus Österreich" mehr als eine Million Euro kostete, steht fest. Ob das Resultat das Geld auch wert ist, ist höchst umstritten.

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Berühmt ist der Passierschein A38, den sich Asterix und Obelix in "Asterix erobert Rom" besorgen müssen. Die Aufgabe verwaltungstechnischer Art wird zum unendlichen Behördengang, von Schalter zu Schalter zu Schalter werden die beiden Gallier geschickt, sie verlieren dabei fast ihren Verstand.

Ein bisschen wie im berühmten Comic sind auch die jüngsten Bemühungen der Opposition, die Beschaffungspolitik der Ministerien zu durchleuchten. Die Neos wollten auch anlässlich der Aufregung rund um "Kaufhaus Österreich" wissen, welche Rahmenverträge die Bundesregierung mit Unternehmen abgeschlossen hat und inwiefern von diesen Subunternehmen mit Aufträgen bedacht werden können. Die Anfragebeantwortungen (hier der Link) aus den Ministerien sind nicht besonders informativ.

Kaufhaus Österreich

Aber der Reihe nach: Das vielgescholtene Projekt "Kaufhaus Österreich" wurde beispielsweise vom Land-, Forst- und Wasserwirtschaftlichen Rechenzentrum (LFRZ) für das Wirtschaftsministerium umgesetzt, dafür wurden auch drei Subunternehmen beauftragt – mehr dazu hier im STANDARD.

Als DER STANDARD seiner Recherche in Sachen "Kaufhaus Österreich" nachging, wurde vonseiten des LFRZ diesbezüglich auf das Wirtschaftsministerium verwiesen. Dieses wiederum schreibt in seiner Anfragebeantwortung nichts von Rahmenverträgen mit dem LFRZ – welches allerdings eine Tochter des Bundesrechenzentrums (BRZ) ist. Will man beim BRZ Genaueres zum Kaufhaus Österreich erfragen, wird man wiederum aufs Wirtschaftsministerium verwiesen – eine erneute Anfrage blieb noch unbeantwortet.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) verteidigte in der ORF-"Pressestunde" einmal mehr das "Kaufhaus Österreich". Es handle sich um eine "werthaltige Plattform".
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Die Neos wollten aber nicht nur den 1,3 Millionen für das inzwischen umfunktionierte rot-weiß-rote Online-Kaufhaus nachgehen, sie wollten grundsätzlich wissen, welche Rahmenverträge die Ministerien wie nutzen, "Kaufhaus Österreich" sei nur ein Beispiel. Die Pinken vermuten, dass besonders das BRZ für Inhouse-Vergaben genutzt wird, um dann Subunternehmer zu beauftragen.

Wer ist zuständig?

Die meisten Ministerien geben in ihren Anfragebeantwortungen an, für etwaige Rahmenvereinbarungen mit dem BRZ nicht zuständig zu sein. Das Finanzministerium spielt den Ball an das Wirtschaftsministerium weiter. Das Wirtschaftsministerium führt "im Sinne bestmöglicher Transparenz" an, dass es Rahmenvereinbarungen mit dem BRZ gebe, die "ursprünglich seitens des Bundesministeriums für Finanzen und des seinerzeitigen Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten für alle Ressorts abgeschlossen wurden und Projekte, IT und Betrieb betreffen".

Zu den Rahmenvereinbarungen, die das Bundesrechenzentrum oder seine Tochter unterhält, könne man nichts sagen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Das sei Angelegenheit der Geschäftsführungen des Unternehmens, auch wenn dieses sich im hundertprozentigen Besitz der Republik befindet.

Vorwurf der Opposition

Der Neos-Abgeordnete Helmut Brandstätter hat die parlamentarische Anfrage eingebracht. Er hat damit gerechnet, dass die Beantwortungen wenig Licht ins Dunkel bringen werden: Es fehle in der Vergabepraxis einfach an Transparenz, sagt er zum STANDARD.

Brandstätters Kritik: Rahmenverträge mögen zwar geeignet sein, um eine effiziente Verwaltung sicherzustellen, sie sind aber auch ein mögliches Einfallstor für Korruption oder Verschwendung öffentlicher Ressourcen. "Einem einfachen Abrufen benötigter Leistungen durch die Vertragspartner umfassender Rahmenverträge steht die inhärente Gefahr gegenüber, dass solche weiten Vereinbarungen ausgenutzt werden könnten, um den wahren Wert der erbrachten Dienstleistungen und die Qualifikation der Beauftragten zu verschleiern", heißt es in der parlamentarischen Anfrage.

Detail am Rande: Die Neos sprechen in der Anfrage von Rahmenverträgen und Rahmenvereinbarungen so, als handle es sich um dasselbe. Das ist aber nicht der Fall. Während Rahmenverträge eine Leistung stückeln, gleichen Rahmenvereinbarungen einer Option aufseiten des Auftraggebers: Dieser kann die Leistung bis zum Umfang der Vereinbarung abrufen, muss es aber nicht. Insofern ist die Vereinbarung noch kein Vertrag.

Manche der Anfragebeantwortungen beginnen deshalb erst einmal mit einer Erklärung der Unterschiede zwischen Rahmenvertrag und Rahmenvereinbarung.

Subunternehmer

Auch wenn die Anfragebeantwortungen kein Licht ins Dunkel der Vertragsverflechtungen zwischen Ministerien, Rechenzentren und Subunternehmern bringen, nehmen die Ministerien doch Stellung zu den Vorwürfen, mit Subverträgen für Intransparenz zu sorgen. Rahmenverträge würden Subunternehmen nicht ausschließen, der Auftraggeber – also der Bund – müsse aber zustimmen, wenn Aufträge weitervergeben werden.

Es sei aber im Sinne aller Parteien, Subunternehmen nicht auszuschließen: Wenn dem Auftragnehmer die Kapazitäten oder ein spezifisches Know-how für die Vertragserfüllung fehlen, kann ein Subunternehmen einspringen. Das sei auch im Sinne kleinerer Unternehmen – ohne Subverträge würden nur Unternehmen an Aufträge kommen, die die vereinbarte Leistung gänzlich selbst erbringen können. (luis, 18.2.2021)