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Während Juristen eine Anklage für wahrscheinlich halten, lässt Kanzler Sebastian Kurz mit den ÖVP-Landeschefs seine eigenen Experten aufmarschieren.

Foto: Reuters / Leonhard Foeger

Wien – Es ist die Zeit der Experten, die bei der Einordnung des Strafantrages gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seiner Folgen helfen müssen. Das Ö1-"Morgenjournal" hat am Freitag bei Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk nachgefragt, wie es in der heiklen Causa rund um die Bestellung von Öbag-Chef Thomas Schmid und des dazugehörigen Aufsichtsrates weitergehen könnte. DER STANDARD hat über die Hintergründe berichtet.

Funk hält eine Fortsetzung vor Gericht für sehr wahrscheinlich: "Die bisherigen Zeichen deuten in die Richtung, dass es einen solchen Strafantrag, der als Anklage zu bewerten ist, geben wird", erklärte er im "Morgenjournal".

"Wissentlich und willentlich"?

Sollte es so weit kommen, sei es Aufgabe der Anklagebehörde, nicht nur das Geschehen (also eine mutmaßliche Falschaussage) aufzuzeigen. Auch das Verschulden müsse dem Kanzler in diesem Fall nachgewiesen werden, heißt: Zu klären ist nicht nur, ob es sich tatsächlich um eine falsche Aussage handelt. Sollte das ausreichend geklärt sein – was die Voraussetzung für einen Strafantrag ist –, lautet die entscheidende Frage: Ist diese Falschaussage "wissentlich und willentlich" erfolgt?

Funk verwundert daher nicht, dass Kurz in seinen ersten Stellungnahmen stets betonte, nichts vorsätzlich Falsches gesagt haben zu wollen. Es sei das legitime Recht jedes Beschuldigten oder Angeklagten, sich zu verteidigen, findet Funk: "Es liegt in der Logik seiner Verteidigungsstrategie, dass er so vorgeht."

Schwieriger Nachweis eines inneren Geschehens

In der Praxis ist ein solcher Vorsatz zwar täglich Brot der Richter, aber ein sehr schwieriges Gelände. Funk sagt: "Ein direkter, unmittelbarer Nachweis eines Vorsatzes, also eines inneren Geschehens, ist ja nicht möglich." Deshalb gelte es "unter Anwendung aller Möglichkeiten der Wahrheitsfindung" zu einer klaren Beurteilung zu kommen. Gemeint ist wohl die Einvernahme des ÖVP-Chefs, aber auch der Tonbandmitschnitt von der Befragung Kurz' im Untersuchungsausschuss.

Der Kanzler selbst weist jede Schuld von sich. Und er weiß die ÖVP-Länderchefs bereits vor der juristischen Klärung der Vorwürfe "klar" hinter sich. In den "Oberösterreichischen Nachrichten" erklärte der Steirer Hermann Schützenhöfer im Namen aller sechs ÖVP-Landeshauptleute, wie man hier die Dinge sieht: "Die Opposition versucht ständig, mit haltlosen Vorwürfen und Anzeigen Sebastian Kurz und die ÖVP zu beschädigen. Das lehnen wir vehement ab und stehen klar hinter Bundeskanzler und Bundesparteiobmann Sebastian Kurz."

Mitterlehner "nicht wirklich überrascht"

Ein anderer, ehemals hochrangiger ÖVP-Politiker sieht das ganz anders: Reinhold Mittlerlehner, einst Chef der Volkspartei und Vizekanzler neben dem roten Christian Kern, zeigt sich in der "Süddeutschen Zeitung" "nicht wirklich überrascht" – weder über die strafrechtlichen Ermittlungen noch über die Ankündigung von Kurz, dass er auch bei einer Anklageerhebung nicht zurücktreten wolle.

Mitterlehner, seit seinem unfreiwilligen Abgang bekanntlich nicht sehr gut auf Kurz zu sprechen, attestiert dem Nachfolger auf Basis seiner eigenen Erfahrung mit ihm einen "zumindest problematischen Umgang mit der Wahrheit". Und er warnt: "Noch ist die Justiz unabhängig, und sie ermittelt. Aber ich sehe zum Beispiel mit Sorge, dass der Parlamentspräsident vorgeschlagen hat, die Wahrheitspflicht im Untersuchungsausschuss abzuschaffen. Man nimmt hier den Rechtsstaat und seine Regeln zwar als gegeben, aber sieht ihn nicht zwingend als bindend für die eigene Partei an."

Amt ruhen lassen

Sollte Kurz wegen Falschaussage im U-Ausschuss angeklagt werden, würde ihm Mitterlehner raten, "sein Amt ruhen zu lassen, bis die Angelegenheit entschieden ist".

Zurück zu Verfassungsrechtler Funk: Er rechnet damit, dass die Frage, welche Anklagebehörde im konkreten Fall überhaupt zuständig ist, noch geklärt werden muss. Diese Entscheidung habe die Generalprokuratur, also die höchste staatsanwaltliche Behörde, zu klären. (red, 14.5.2021)