Kitzbühels Opposition will Licht ins Dunkel hinter den Vereinbarungen zwischen der Stadt mit der Firma HG Labtruck bringen. Bürgermeister Winkler (ÖVP) versteht die Aufregung nicht.

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Kitzbühel – Die in die Schlagzeilen geratene Firma HG Labtruck, der größte Auftragnehmer für PCR-Tests in Tirol, hat ihren geschäftlichen Sitz in Kirchberg und ihr operatives Zentrum in Kitzbühel. In der Gamsstadt betreibt das Unternehmen ein Labor im Gebäude des ehemaligen Bezirksspitals sowie eine Testeinrichtung im Kassenbereich des Tennisstadions. Nun wollten Kitzbüheler Gemeinderäte von Bürgermeister Klaus Winkler (ÖVP) wissen, zu welchen Konditionen man der HG Labtruck die Räumlichkeiten überlassen hat.

Die Antwort auf diese Frage sorgt nun aber erst recht für Kritik, wie der ORF Tirol – mit dem DER STANDARD in der Causa HG Labtruck gemeinsam recherchiert – berichtet. Denn das erste Halbjahr – bis April 2021 – gab es keine schriftlichen Mietvertrag zwischen Stadt Kitzbühel und der HG Labtruck. Bürgermeister Winkler begründet das so: Im Oktober 2020 wurde kurzfristig eine Nutzung von Räumlichkeiten im Ausmaß von 40 Quadratmetern für ein Labor vereinbart. Zu einer "adäquaten Miete", die "sogar höher als vergleichbare Mieten im Haus" sei. Die HG Labtruck habe seit November 2020 laufend bezahlt und "diese gewählte Vorgangsweise ist mehr als vergleichbar und üblich".

Räume im Tennisstadion unentgeltlich überlassen

Der Kassenraum beim Tennisstadion sei wiederum unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden, um dort rasche und günstige Tests für Einheimische wie Gäste anbieten zu können. Nach der Einrichtung der Screeningstraße des Landes Tirol am Schwarzsee in Kitzbühel sei die Testeinrichtung im Tennisstadion aber ohnehin schnell obsolet geworden. Darüber sei der Gemeinderat bereits im November 2020 informiert worden, so der Bürgermeister in einer schriftlichen Anfragebeantwortung. Daher verwundere ihn, dass sich die Oppositions-Fraktionen nun erstaunt darüber zeigen.

Stadtoberhaupt Winkler betont in seiner Stellungnahme, dass der Standort Kitzbühel erst nach Beauftragung der HG Labtruck durch das Land Tirol fixiert worden sei und dass der wirtschaftliche Vorteil durch die Vermietung für die Stadt auf der Hand liege. Die Kritik der Opposition sei "rein politisch motiviert", ist Winkler überzeugt. Erst nachdem ein für das Frühjahr 2021 geplanter Umbau des ehemaligen Spitalsgebäudes verschoben wurde, habe man die Vermietung an die HG Labtruck verlängert und dann auch schriftlich fixiert.

Für den FPÖ-Gemeinderat Alexander Gamper bleibt dennoch eine "schiefe Optik", wie er dem ORF Tirol erklärte. Es sei komisch, wenn eine Firma monatelang nur mit einer mündlichen Zusage arbeite, wo es im Hintergrund doch um so viel Geld gehe. Auch Gemeinderat Daniel Ellmerer (Liste Unabhängige Kitzbüheler/innen) kann die mündliche Vereinbarung nicht nachvollziehen. Schließlich handle sich nicht um privates Eigentum, sondern es gehöre der Stadt Kitzbühel.

Verantwortung trägt die jeweils nächste Ebene

Die Kitzbüheler Stadtführung betonte stets, dass man die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen erst eingegangen sei, nachdem auch das Land Tirol mit der HG Labtruck einen Vertrag abgeschlossen hatte. Beim Land Tirol wiederum verweist man in dem Zusammenhang auf das Gesundheitsministerium, das die Firma auf einer Liste mit Labors, die PCR-Tests durchführen, geführt habe. Beim Ministerium wird hingegen betont, dass auf dieser Liste alle Labore ungeprüft geführt werden, die sich selbst gemeldet und einen Fragebogen ausgefüllt hatten. Auf der entsprechenden Liste wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese keine Bestätigung der Qualität der Arbeit der Labore bedeute.

Seit die HG Labtruck allerdings wegen Zweifeln an ihrer Arbeit und der Auftragsvergabe an sie in die Schlagzeilen geraten ist und bekannt wurde, dass ihr bisheriger Geschäftsführer, der Urologe Ralf Herwig, von der Ärztekammer mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt wurde, hat das Ministerium das Unternehmen wieder von dieser Liste genommen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen ihn Anklage wegen Körperverletzung mit Dauerfolgen, schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung sowie schweren Betruges erhoben – es gilt die Unschuldsvermutung.

Aktuell prüft zudem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, ob der Anfangsverdacht des schweren Betruges gegen die HG Labtruck gegeben ist – es gilt ebenfalls die Unschuldsvermutung. Zudem wurde der Tiroler Landesrechnungshof damit beauftragt, die Auftragsvergabe des Landes, die ohne Ausschreibung erfolgte, zu prüfen. (Steffen Arora, 12.6.2021)