Wien – Wer künftig bei Alibaba oder anderen Einkaufsplattformen aus Nicht-EU-Staaten Waren bestellt, muss mit höheren Kosten rechnen. Denn am 1. Juli wird die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer ausgeweitet, die bisher geltende Freigrenze von 22 Euro fällt.

Das beschert den Paketzustellern zusätzlich Arbeit, denn sie müssen die Steuer an die Finanzverwaltung abführen. Den dabei anfallenden Aufwand lassen sich Zusteller, allen voran die mit der Erbringung des Universaldienstes beauftragte Österreichische Post AG, von Kunden und Verbrauchern abgelten.

Bis zu zehn Euro Aufschlag

Bis zu einem Warenwert von 150 Euro stellt die gelbe Post dem Empfänger fünf Euro in Rechnung, ab 150 Euro (bis 1.000 Euro) beträgt der sogenannte Importtarif zehn Euro. Der Aufwand für Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten sei beträchtlich, sagt Post-Sprecher Michael Homola und verweist auf rund sieben Millionen Sendungen pro Jahr, die erwartungsgemäß aus Drittstaaten wie China und den USA nach Österreich importiert werden.

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Paketempfänger werden die Umstellung deutlich zu spüren bekommen.
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Die Post gehe dabei in Vorleistung: Sie führt zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet diesen bei Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger.

Paket nur gegen Entgelt

Diesen Aufwand werden Paketempfänger doppelt zu spüren bekommen. Einerseits müssen sie zusätzliche Entgelte zahlen, andererseits kann es zusätzliche Wege erfordern, um an das gewünschte Paket zu gelangen. Denn wird der Empfänger vom Paketzusteller nicht angetroffen, wandert die Sendung automatisch in die für den Rayon zuständige Postfiliale oder den Postpartner. Dort muss der Empfänger sein Paket gegen Bezahlung auslösen. Anders sei der bürokratische Aufwand nicht zu regeln, heißt es bei der Post. Sonst bleibe der teilstaatliche Logistikkonzern auf den für den Fiskus bestimmten Kosten sitzen.

Zollhindernisse

Die Einfuhrumsatzsteuer ist nicht zu verwechseln mit dem Zoll, der für Warenimporte aus Drittstaaten ab einer bestimmten Wertgrenze fällig wird. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig, teilte das Finanzministerium mit. Bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen können Dokumente durch den Empfänger nachgereicht werden. Abgewickelt wird auch das von der Post AG.

Einerseits müssen die Paketempfänger zusätzliche Entgelte zahlen, andererseits kann es zusätzliche Wege erfordern, um an das gewünschte Packerl zu gelangen.

Fehlen Unterlagen und der Kunde muss kontaktiert werden, stelle dies ein Zollhindernis dar, heißt es bei der Post. Das könne ein fehlender Wertnachweis ebenso sein wie ein unplausibler Warenwert. Beides verursache administrativen Aufwand, für den Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Rechnung gestellt werde, stellt die Post via Website klar. Das kommt offenbar gar nicht so selten vor. Laut Finanz wird bei drei Vierteln aller Pakete ein Warenwert unter 22 Euro angegeben, obwohl er tatsächlich höher sei – um Einfuhrumsatzsteuer zu sparen.

Wer bei einem in einem EU-Mitgliedsland domizilierten Versandhändler bestellt, ist übrigens nicht aus dem Schneider. Die Ware könnte trotzdem aus China oder den USA kommen. Verweigert ein Empfänger die Paketannahme, geht die Sendung kostenfrei zurück an den Absender. (Luise Ungerboeck, 23.6.2021)