Eigentlich wäre die Sache recht einfach: Wer kriminell ist, wird dafür verurteilt, verbüßt dann diese Strafe und kann von vorne anfangen. Bei straffälligen Asylwerbern prallen jedoch mehrere Ebenen aufeinander, mit für sie teils verheerenden Konsequenzen. Zusätzlich zur "regulären" Strafe, etwa Haft, droht auch noch die Abschiebung. Man kann das so oder so sehen, ohne Menschenfeind oder naiv zu sein: Wer Teil der Gesellschaft werden will, sollte sich noch stärker als der Rest an die Gesetze halten müssen. Man kann aber einwenden, dass Asylwerber am unteren Rand der Gesellschaft verharren und daher leichter in die Kriminalität abrutschen.

So oder so ist klar, dass straffällige Asylwerber nicht in gefährliche Regionen wie Afghanistan abgeschoben werden dürfen. Der Staat darf Personen nicht in Lebensgefahr bringen, selbst wenn sie kriminelle Taten begangen haben – das wäre Barbarei. Die Rechtsparteien ÖVP und FPÖ haben daher eine andere Idee: Sie wollen vorbestrafte Asylwerber mittels Präventivhaft einsperren. Experten würden deren Gefährlichkeit beurteilen; statt der Abschiebung kämen sie in Haft.

Das wäre nicht das Ende der Rechtsstaatlichkeit: In anderen EU-Ländern gibt es eine Form der Sicherungshaft. Aber es wäre ein Abbau an Rechtsstaatlichkeit. Wenn von Straftätern tatsächlich weiterhin Gefahr ausgeht, gibt es ohnehin den Maßnahmenvollzug, der nun auch für Radikale geöffnet wird. Die Regierung sollte also nach gelinderen Mitteln suchen: engmaschige Betreuung oder regelmäßige Kontrollen etwa. Auf Haft ohne Tat sollte Österreich auch weiterhin verzichten. (Fabian Schmid, 20.8.2021)