Natürlich hat die Optik einen Schleier: Dass Verfassungsministerin Karoline Edtstadler gerade jetzt die unkomplizierte Beschlagnahme von Smartphones samt Auswertung von Chats anprangert, ist kein Zufall. Die relativ lockeren rechtlichen Rahmenbedingungen haben es der Justiz zweifellos erleichtert, in türkisen Netzwerken zu ermitteln. Aber die Juristin Edtstadler hat auch recht damit, dass das Briefgeheimnis einen höheren Stellenwert hat als der Schutz der gespeicherten Handykommunikation.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler prangert die unkomplizierte Beschlagnahme von Smartphones samt Auswertung von Chats an.
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Gegen eine Angleichung und damit Verbesserung des Datenschutzes für Chats gibt es eigentlich keine vernünftigen Gegenargumente. Die Strafverfolgungsbehörden werden es verkraften, wenn die Sicherstellung eines Mobilfunkgerätes von einer Richterin oder einem Richter abgesegnet werden muss. Dasselbe gilt ja auch schon bei Handyüberwachungen.

Alarmierend ist allerdings das Ansinnen der ÖVP, zu verhindern, dass in einem Ermittlungsakt festgehaltene Chats über die Medien an die Öffentlichkeit gelangen. Denn auch Mitteilungen (auf Diensthandys), die in privatem Ton gehalten sind, können Erkenntnisse über mögliche strafrechtliche Aspekte oder anderes Fehlverhalten liefern. Der Presserat hielt zudem fest, dass Politikerinnen und Politiker grundsätzlich weniger Persönlichkeitsschutz als Privatpersonen genießen. Medien zu verbieten, über Abgründe in politischen Parteien zu berichten, wäre ein Anschlag auf die Pressefreiheit. (Michael Simoner, 21.10.2021)