Viele Betreiber von Kleinwasserkraftwerken nehmen keine Förderung mehr in Anspruch, weil sie mit Selbstvermarktung mehr verdienen.

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Der starke Preisanstieg bei elektrischer Energie im Großhandel, der sich zum Teil bereits auf Endkunden auszuwirken beginnt, senkt den Subventionsbedarf erneuerbarer Energien wie Windkraft oder Photovoltaik (PV) enorm. Auswirkungen werden die Konsumenten im kommenden Jahr an ihrer Stromrechnung ablesen können. Der von den Stromverbrauchern zu zahlende Ökostrombeitrag könnte sich fast halbieren.

Statt rund 110 Euro, die ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3500 Kilowattstunden (kWh) im heurigen Jahr zur Begleichung der Mehrkosten von erneuerbarer Energie abführen muss, könnten es im kommenden Jahr 70 Euro oder weniger sein. "Das halte ich für durchaus möglich", sagte Wolfgang Urbantschitsch, der mit Alfons Haber das Vorstandsduo der Regulierungsbehörde E-Control bildet, bei der Vorstellung des aktuellen Ökostromberichts am Donnerstag.

Statt 110 Euro im Jahr weniger als 70 Euro

Die exakte Höhe des Ökostromzuschlags auf die kWh muss Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) noch per Verordnung festlegen. Damit ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Der Förderbeitrag für erneuerbare Energien, mit dem die Differenz zwischen den teils höheren Gestehungskosten erneuerbarer Energien und dem vom Gas-, Kohle- und CO2-Preis abhängigen Marktpreis für Strom ausgeglichen werden soll, besteht aus zwei Komponenten: einem Zuschlag auf jede verbrauchte kWh und eine Pauschale. Letztere beträgt für die niedrigste Netzebene 7 (Haushalte) unverändert 35 Euro.

Am meisten mussten Haushalte für Ökostrom 2016 mit 120 Euro zahlen. 2012 waren es etwas mehr als 40 Euro pro Jahr, im Corona-Jahr 2020 waren es 93 Euro pro Haushalt.

Einkommensschwache Haushalte befreit

Nicht jeder, der Strom verbraucht, muss auch einen Ökostrombeitrag leisten. Einkommensschwache Haushalte, die zum Beispiel auch keine Rundfunk- und Fernsehgebühr (GIS) zahlen müssen, sind von der Ökostromabgabe ebenfalls befreit. Laut dem im Sommer beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das zum Teil bereits in Kraft gesetzt wurde, bei dem das Förderungskapitel aber noch der beihilfenrechtlichen Zustimmung der EU-Kommission bedarf, soll es auch einen zusätzlichen Deckel geben: Haushalte, die zwar nicht von der GIS befreit sind, aber dennoch aufgrund ihres Nettoeinkommens als einkommensschwach gelten, sollen nicht mehr als 75 Euro pro Jahr an Ökostromförderung zahlen müssen. Diesen Passus hatte die SPÖ hineinreklamiert, andernfalls hätte es ihre Zustimmung für die notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament nicht gegeben. Durch die stark gestiegenen Marktpreise wird das aber ohnehin kaum Anwendung finden.

Dämpfender Effekt

Trotz des dämpfenden Effekts durch die niedrigere Ökostromsubventionierung wird das kommende Jahr für die Mehrzahl der Haushalte wohl dennoch mit einer höheren Stromrechnung einhergehen, als dies heuer der Fall ist. Immer mehr Kunden werden von ihrem Versorger über anstehende Preiserhöhungen in Kenntnis gesetzt. Ein Wechsel zu einem alternativen Anbieter ist meist aber ebenfalls mit höheren Preisen verbunden.

Mit einer Entspannung beim Gaspreis, der auch den Strompreis mitbestimmt, rechnen die E-Control-Vorstände erst nach der Heizsaison im April, Mai nächsten Jahres. Mit einem Ende der Strompreishausse sei erst etwas später im Jahr zu rechnen.

Weil Großhandelspreise für Strom so stark gestiegen sind, sind viele Betreiber von Kleinwasserkraftwerken und von Windparks aus dem Förderregime ausgestiegen und vermarkten den Strom selbst, weil sie damit mehr verdienen. In Summe seien es mehr als 1000 Megawatt, und es kämen noch immer welche dazu.

(Günther Strobl, 5.11.2021)