Für viele Menschen findet ein nicht unerheblicher Teil ihres Lebens online statt. Gerade in turbulenten Zeiten wie während Scheidungen oder Trennungen ist mancher oder manche versucht, sich in sozialen Medien mitzuteilen. Man möchte seinem Ärger vielleicht Luft machen oder seine Mitmenschen an den eigenen Erfahrungen teilhaben lassen.

Auch wenn die persönliche Enttäuschung nachvollziehbar ist, ist es rechtlich nicht zu empfehlen, Beleidigungen oder (intime) Details über den (früheren) Partner oder die Trennung auf sozialen Netzwerken zu teilen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen, Diffamierungen und Cybermobbing können nicht nur strafrechtlich Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch schadenersatzpflichtig machen.

Vorsicht, was Sie posten!

In familienrechtlichen Konflikten gilt es aber noch mehr zu bedenken: Nicht nur mögliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehen sich in Social Media um, bevor sie jemanden einstellen. Auch in Scheidungsverfahren lohnt sich oft ein Blick auf die jeweiligen virtuellen Profile. Fotos aus sozialen Netzwerken können sich in Gerichtsverfahren als Beweismittel eignen. Ein Facebook- oder Instagram-Profil kann sich als wahre Fundgrube entpuppen, wenn man zum Beispiel nachweisen möchte, dass eine Person eine Affäre hat oder zwar kein Geld für Kindesunterhalt aufbringt, aber teure Luxusurlaube unternimmt.

Gerade vor einer Scheidung ist Vorsicht geboten. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass Fremdgehen immer noch eine schwere Eheverfehlung darstellt und diese teuer werden kann. Es ist daher nicht ratsam, Fotos zu veröffentlichen, auf denen man schon mit dem neuen Partner oder der neuen Partnerin kuschelt, obwohl man noch verheiratet ist. Es gibt die Pflicht zur "anständigen Begegnung" zwischen Eheleuten. Diesbezüglich nicht hilfreich sind daher auch unzählige bewundernde Postings unter Fotos von leichtbekleideten Dritten.

Aber nicht nur vor beziehungsweise während eines Scheidungsverfahrens kann Zurückhaltung geboten sein. Auch im Rahmen eines Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahrens ist es nicht förderlich, wenn Fotos auf sozialen Netzwerken kursieren, die eine Begeisterung für Alkohol- und Substanzmissbrauch nahelegen oder zumindest so ausgelegt werden könnten. Harmlose, vielleicht lustig gemeinte Fotos – vom Baby mit der Bierflasche – können sich vor Gericht negativ auf die Erziehungsfähigkeit einer Person auswirken. Ebenso heikel ist es, Fotos der gemeinsamen Kinder zu veröffentlichen, wenn der andere Elternteil das nicht wünscht. Es gilt in diesem Zusammenhang, das Einvernehmlichkeitsgebot zu beachten. Das bedeutet, die Eltern sollten sich bei wichtigen Dingen koordinieren und einen Konsens suchen.

Man sollte nie unterschätzen, wer alles die verschiedensten Posts sehen kann.
Foto: https://www.istockphoto.com/de/portfolio/fizkes

In Krisen wenig posten

Oft unterschätzt man die eigene Reichweite oder überschätzt die Privatsphäreneinstellungen. Was bedeutet das? Selbst wenn man sich "unter sich wähnt", weil man den (Ex-)Partner oder die (Ex-)Partnerin blockiert hat und glaubt, so den Zugang verwehrt zu haben: Screenshots, die von gemeinsamen Bekannten geteilt werden, verbreiten sich schnell.

Sogar nach einem Scheidungsverfahren ist bei der Social-Media-Nutzung Vorsicht geboten. Selbstverständlich kann man bedenkenlos Dinge teilen, die das eigene Leben betreffen. Hat man aber falsche Anschuldigungen, anhaltende Beschimpfungen oder intime Details über den anderen veröffentlicht, die diesem schaden können, kann sich das möglicherweise sogar auf einen mühsam erstrittenen Unterhaltsanspruch auswirken.

Wenn man sich unsicher ist, ob etwas gepostet werden kann oder nicht: im Zweifel lassen. Wenn man doch postet, hilft es vielleicht, sich die konservativste Person im eigenen Bekanntenkreis als gedanklichen (oder moralischen) Kompass heranzuziehen.

Gerade im Rahmen einer familiären Krise ist es ratsam, keine allzu privaten Inhalte zu teilen, sich zweimal zu überlegen, ob veröffentlichte Informationen (gerichtlich) gegen einen verwendet werden können, und Frust lieber bei guten Freunden oder in der Therapie abzuladen als im Netz. (Theresa Kamp, 9.11.2021)