Bild nicht mehr verfügbar.

Die geplante Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 23 Prozent sorgt vielerorts für Kritik.

Foto: Getty Images

Im Budget für das Jahr 2022 sieht die Bundesregierung auch die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) von 25 auf 23 Prozent vor. Das soll Unternehmen entlasten, die von den Begleitumständen der Corona-Pandemie auch stark getroffen wurden. Die KöSt besteuert den Ertrag von Unternehmen wie etwa Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften.

Eine Steuersenkung klingt erst einmal nach Vorteil. Doch die KöSt-Senkung ist umstritten. SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer wandte sich von Beginn an gegen diese Maßnahme und verlangte, dass die großen Konzerne und großen Vermögen einen substanziellen Beitrag bei der Übernahme der Corona-Krisenkosten leisten müssten. Die Entlastung, die hier ansetzt, ist für ihn die falsche Stelle.

Mehr Kosten als Nutzen

Die KöSt-Senkung kostet (bei relativ normaler Gewinnlage) ab 2025 rund 700 bis 800 Millionen Euro pro Jahr. Das geht aus einer Berechnung der Arbeiterkammer hervor. Die Körperschaftssteuerstatistik 2016 (letztverfügbare Daten) zeigt dementsprechend, dass das gewinnstärkste ein Prozent der Kapitalgesellschaften, das sind gut 1600 Großunternehmen, fast zwei Drittel der Senkung der Körperschaftsteuer erhalten wird. Für die restlichen 99 Prozent der Kapitalgesellschaften bleibt lediglich ein Drittel.

Die große Masse der Unternehmen in Österreich sind zudem Klein- und Mittelbetriebe, klassische Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Die letzten beiden unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, sondern der Einkommensteuer – an ihnen geht die steuerliche Maßnahme also vorbei. "Hier findet eine Umverteilung hin zu alten Männern statt", sagt Katharina Mader von der Abteilung Frauen und Familien der Arbeiterkammer Wien. Das könne nicht Sinn der Steuerreform sein. Mader vermisst einen Genderaspekt bei der steuerlichen Begünstigung, denn Frauen seien selten Leiter großer Konzerne oder Gesellschafter.

Eine Studie der OeNB zu GmbHs zeigt, dass der Anteil an Beteiligungen von Frauen (2006: 25 Prozent, 2019: 23 Prozent) über den Zeitverlauf rückläufig war. Gleichzeitig blieb der Anteil beim Alleineigentum (2006: drei Prozent, 2019: vier Prozent) relativ konstant auf einem äußerst geringen Niveau.

Ungleiche Verteilung

Die Beteiligungen von Männern hingegen stiegen von 75 Prozent im Jahr 2006 auf 77 Prozent im Jahr 2019, das Alleineigentum gewann über die Zeit bei Männern deutlich an Bedeutung. 2006 lag es bei 17 Prozent, 2019 bei 24 Prozent. Auch hinsichtlich der Altersstruktur zeigt sich, dass 2006 noch rund 38 Prozent aller Beteiligungen von über 50-jährigen Männern und Frauen gehalten wurden, 2019 lag der entsprechende Anteil bei 52 Prozent.

Viele Unternehmen wurden im Zuge der Pandemie mit Staats- und Steuerhilfen gestützt, was Milliarden Euro verschlungen hat. Nicht jeder Sektor war jedoch gleich betroffen. Einige Branchen konnten trotz Corona gute Geschäfte machen – etwa die Industrie, der Bau oder die Banken, heißt es aus der AK.

Die Quartalsdaten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zeigen, dass im Corona-Zeitraum April 2020 bis Ende März 2021 die gesamtwirtschaftlichen Unternehmensgewinne im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar angestiegen sind, während Löhne und Gehälter wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Reduktion der Erwerbsstunden wegen des Aufwands für die Kinderbetreuung bei geschlossenen Schulen und Kindergärten gesunken sind.

Dass von einer Senkung der KöSt alle profitieren – wie von der Regierung propagiert –, stimme so schlicht nicht, betont man in der Arbeiterkammer. Das Argument, dass die KöSt-Senkung zu mehr Beschäftigung und höheren Löhnen führe, lässt AK-Expertin Mader nicht gelten. Denn während die Gewinnquote in Österreich seit Anfang der 1970er-Jahre deutlich gestiegen ist, ging die Investitionsquote im gleichen Zeitraum zurück. Insofern sei der Effekt von KöSt-Senkungen auf Löhne und Beschäftigung stark umstritten.

Berechnungen von Steuerexperten (Knaisch/Pöschel 2021) zeigten, dass etwa eine KöSt-Senkung um ein Prozent die Lohnsumme um lediglich 0,016 Prozent erhöht. Oder anders betrachtet: Von einer KöSt-Senkung gehen 1,6 Prozent an die Beschäftigten, der Rest an die Unternehmen bzw. Eigentümer.

Falscher Zeitpunkt

"Werden jetzt Steuerzuckerln verteilt, fehlt das Geld später", sagt Mader und verweist auf das Jahr 2023, in dem die EU-Fiskalregeln wieder in Kraft treten sollen. Das Wifo und die EU-Kommission haben bereits deutlich gemacht, dass das eine Zeit sein wird, in der Unternehmen wieder den Sparstift ansetzen werden. "Diese Programme treffen Frauen und Geringverdienerinnen meist am stärksten", gibt Mader zu bedenken. Vielmehr bräuchte es Investitionen in den Ausbau der Pflege und der Kinderbetreuung. (Bettina Pfluger, 18.11.2021)