Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, "dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte", sagt Deutschlands Bundeswahlleiter Georg Thiel.

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Berlin – Nach Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin hat der deutsche Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen bestimmte Ergebnisse der Abstimmung in der Hauptstadt eingelegt. Am 26. September war es in einigen Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. "Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt", erklärte er am Freitag in Wiesbaden.

Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, "dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte", so Thiel. Auch gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl wurde von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) Einspruch beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Am Montag werde ein entsprechender Schriftsatz eingereicht, sagte ein Sprecher Geisels am Freitag.

Bundestag entscheidet

Teilwiese sehr lange Wartezeiten hätten dazu geführt, dass viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters. Der Einspruch bei der Bundestagswahl bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost – also auf die Hälfte der zwölf Berliner Bundestagswahlkreise.

Bei der Abgeordnetenhauswahl habe es in 2 von 78 Wahlkreisen in Berlin Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es. Möglich ist in den beiden Wahlkreisen in Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf nun eine Wiederholung der Wahl.

Bundeswahlleiter Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle bei der Bundestagswahl einen Bericht der Berliner Landeswahlleitung angefordert. Ob es wegen der Pannen zu einer Neuwahl in bestimmten Berliner Wahlbezirken kommt oder nicht, entscheidet am Ende der Bundestag. Grundsätzlich können gegen eine Bundestagswahl der Bundeswahlleiter, die Landeswahlleiter und auch alle Wahlberechtigten bis spätestens zwei Monate nach der Wahl Einspruch einlegen.

Ansprechpartner ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Der prüft, ob Fehler passiert sind, die sich auf die Zusammensetzung des Bundestags ausgewirkt haben könnten oder ob Rechte von Wählerinnen und Wählern oder von Kandidaten verletzt wurden. Der Ausschuss bereitet eine Entscheidung vor und legt sie dem Bundestagsplenum zur Abstimmung vor. Die Frist für einen Einspruch endet am Freitag kommender Woche. (19.11.2021)