Auch FMA-Mitarbeiter stehen in der Causa Commerzialbank Mattersburg auf der Beschuldigtenliste.

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Die Causa Commerzialbank Mattersburg zieht weite Kreise, ermittelt wird auch gegen zwei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA. Die Mitarbeiterin war für die Aufsicht über das Mattersburger Institut zuständig. Sie wurde inzwischen entlassen, wogegen sie sich vor Gericht wehrt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft den Dreien Amtsmissbrauch vor, der ins Jahr 2015 zurückreicht. Damals hatte ein Whistleblower der FMA und der WKStA Hinweise auf Malversationen in der Bank gegeben, es lief gerade eine Vor-Ort-Prüfung. Trotz Anfrage der WKStA "zwecks Erkundigungen zur Klärung" hätten die Beschuldigten den Prüfauftrag nicht ausgeweitet und Informationen über Missstände im Institut "zurückgehalten".

Abseits dessen läuft ein Ermittlungsverfahren gegen FMA-Vorstandsdirektor Helmut Ettl; bei ihm geht es um den Vorwurf der falschen Zeugenaussage vor dem Eisenstädter U-Ausschuss zur Causa Commerzialbank. Auch Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil zählt wegen dieses Vorwurfs zu den Beschuldigten. Alle Genannten bestreiten die Vorwürfe und es gilt die Unschuldsvermutung.

WKStA bekam 2015 Prüfbericht nicht

Zurück zu den drei Mitarbeitern der Aufsichtsbehörde und zum Jahr 2015. Telefonisch und in einem Schreiben von 14. Jänner 2016 hätten sie der WKStA nur mitgeteilt, dass die Vorwürfe des Whistleblowers in der Vor-Ort-Prüfung "nicht bestätigt" worden seien. Den Prüfbericht hätten sie nicht mitgeschickt und auch nicht erwähnt, dass in Bezug auf die Hinweise "keine zusätzlichen Prüfungshandlungen gesetzt wurden". All das sei letztlich kausal dafür gewesen, dass die WKStA damals keine Ermittlungen eingeleitet habe, heißt es im Akt zu den Vorwürfen. Inzwischen sind auch sechs OeNB-Mitarbeiter involviert, die bei ab 2015 bei den Prüfungen dabei waren: Ihre Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses wurde aufgehoben und sie mussten den Ermittlern alle Unterlagen und Informationen zu ihren Prüfungsschritten vorlegen.

Kurz zur Orientierung: Die FMA beauftragt die Bankenprüfer aus der Nationalbank (OeNB) mit Vor-Ort-Prüfungen, die schreiben dann Berichte an die FMA. Die Behörde kann, so sie Missstände feststellt, entsprechende Maßnahmen setzen und Strafen verhängen. Bei der Commerzialbank Mattersburg (CBM) fanden viele derartige Prüfungen statt, die Malversationen flogen trotzdem erst 2020 nach einer zweiten Whistleblower-Meldung auf.

Nähe zu Bankchefs bestritten

Die beschuldigte FMA-Mitarbeiterin kannte die CBM lange und gut, war sie doch von 2009 bis Ende 2019 für sie zuständig gewesen. Dann habe sie "einen Wechsel" angestrebt, wie sie vor den Ermittlern aussagte. Alles, was Bezug hatte mit dem Institut, sei über ihren Schreibtisch gelaufen, "2009 bis 2015 sind mir nie Unregelmäßigkeiten bei der CBM" aufgefallen.

In den zehn Jahren dürfte sich eine gewisse Nähe entwickelt haben, erschließt sich aus den Akten. Jedenfalls hat Exbankchef Martin Pucher der Bankenaufseherin in Wien schon auch mal Videos geschickt, mit denen er nach einer Erkrankung seinen Genesungsfortschritt dokumentierte – die Bankenaufseherin antwortete empathisch. Dass sie die Bankmanagerin K., die im Institut ihre Gesprächspartnerin war, einmal mit "liebe ..." anschrieb in einer Mail, das sei nur einmal vorgekommen. Einen Mangel an persönlicher Distanz zu den Beaufsichtigten sah sie darin laut Einvernahmeprotokoll nicht: Das Verhältnis zum Vorstand sei ein rein berufliches gewesen, sie habe sich aber bemüht, gegenüber Pucher und K. "immer freundlich aufzutreten".

Kommunikationsproblem

Bei der Prüfung 2015 wurde der Prüfauftrag zwar erweitert, mit der Whistleblower-Eingabe habe das aber nichts zu tun gehabt, so die Bankenaufseherin. Mit ihrem Chef und den Prüfern aus der OeNB habe sie sich aber sehr wohl über die Hinweise ausgetauscht, auch hätten die Notenbanker die Meldung bekommen. Ob die dann zusätzliche Prüfungshandlungen setzte? Solche seien "nicht kommuniziert" worden. Letztlich gab es dann zwar einen kurzen Bericht zu den "Erkenntnissen aus der Vor-Ort-Prüfung der OeNB bei der CBM zur Whistleblower-Meldung vom 26. Juni 2015" – aber die WKStA bekam die nicht

Warum nicht? Das sei die Anweisung eines Vorgesetzten gewesen, sagte die Beschuldigte aus. Er habe das mit dem Bankgeheimnis begründet, weil im Bericht auch konkrete Konten genannt worden seien. Sie selbst habe sich ja gedacht, man könnte der WKStA die Erkenntnisse der Notenbank etwa zum (mangelhaften; Anm.) Kreditmanagement "zumindest telefonisch erläutern", warum das nicht passiert sei, wisse sie nicht. Und: "Ich habe diese Entscheidung nicht hinterfragt, das wäre mir aufgrund meiner Position nicht zugestanden". Ein Satz, wie ihn die Ermittler auch auf der anderen Seite, bei Mitarbeitern der Bank, immer wieder hören.

Weil nicht sein kann ...

Die OeNB-Prüfer gingen damals in ihrem kurzen Bericht auch auf die vom Whistleblower genannte Schadenshöhe "bis zu 50 Millionen Euro" ein: "Diese Größenordnung erscheint nicht plausibel. Selbst bei einem – wie in der CBM vorliegenden – schlecht funktionierenden Risikomanagement wäre es unwahrscheinlich, dass eine Malversation in dieser Größenordnung nicht bereits aufgefallen wäre." Diesbezüglich lagen die Notenbanker ziemlich falsch. (Renate Graber, 2.12.2021)