Österreichische Plattformen für Schwarm-Investments dürften ihre Projekte bald auch EU-weit anbieten. Das Budgetgesetz stellt hierfür die Weichen.

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Wien – Wenn Mitte kommender Woche das Budget verabschiedet wird, treten auch Änderungen für Crowdinvest-Plattformen in Kraft. Diese Portale werden der heimischen Finanzmarktaufsicht FMA im Rahmen des Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetzes unterstellt. Bisher mussten Crowd-Plattformen sich zwar bei der FMA registrieren, von der Behörde beaufsichtigt wurden die Anbieter aber nicht.

Die FMA kann – um den Konsumentenschutz zu erhöhen – die Verpflichtung zu einem Anlagebasisinformationsblatt vorschreiben. Das soll der FMA auch einen besseren Marktüberblick ermöglichen, heißt es in den Erläuterungen der Gesetzesvorlage. Ebenso sollen Warnhinweise auf den Plattformen dahingehend präzisiert werden, dass auf das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des Kapitals hingewiesen und vor dem Kauf eines Anlageprodukts eine Bestätigung durch den Anleger, den Warnhinweis gelesen zu haben, sichergestellt werden muss.

Die Kosten der FMA für die Zulassung und Beaufsichtigung der Schwarmfinanzierungsdienstleister sollen dem Rechnungskreis Wertpapieraufsicht zugeordnet werden. Aufgrund der erwarteten geringen Zahl an zugelassenen Crowd-Dienstleistern soll hierfür jedoch ein Pauschalbetrag vorgesehen werden.

Erleichterungen in der EU

Zeitgleich wird das grenzüberschreitende Anbieten von Projekten für Crowd-Plattformen endlich erleichtert. Hier hinkte Österreich mangels Verordnung den EU-Vorgaben hinterher. Im Juli 2020 hatte die EU-Kommission die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (EU 2020/1503) veröffentlicht. Seit 10. November 2021 ist die Verordnung anwendbar. Ein nationales Gesetz hatte dafür in Österreich aber noch gefehlt.

Mit den EU-Vorgaben wurde ein europaweit einheitlicher Rahmen für Crowdfunding geschaffen: Plattformen mit entsprechender EU-Genehmigung können ihre Dienstleistung und Projekte künftig EU-weit platzieren. Das soll auch die Investorenbasis erweitern. Die Vorgaben werden in der Branche für Entspannung sorgen, denn auf europäischer Ebene glichen die Crowd-Gesetze bisher einem Flickwerk. (Bettina Pfluger, 7.12.2021)