Bild nicht mehr verfügbar.

Die EU-Kommission erwägt wegen des Gesetztes rechtliche Schritte gegen Ungarn.

Foto: AP / Francisco Seco

Budapest/Straßburg – Verfassungsexperten des Europarats halten das ungarische Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität für unvereinbar mit den Menschenrechten. Es schütze nicht vor Diskriminierung, sondern trage dazu bei, ein "bedrohliches Klima" für schwule, lesbische oder transsexuelle Kinder zu schaffen, erklärte die Venedig-Kommission des Europarats. In diesem Klima seien Kinder und Jugendliche Gesundheitsrisiken und Mobbing-Gefahren ausgesetzt.

In Ungarn dürfen Kinder keinen Zugang zu Informationen über nicht-heterosexuelle Lebensformen haben – sei es im Schulunterricht oder über Publikationen. Dies regelt ein Gesetz, das auf Betreiben der rechtsnationalen Regierung im Juni beschlossen wurde. Auch ist Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil der Normalität erscheinen. Begründet wird das Verbot unter anderem mit dem Schutz von Kindern. Die EU-Kommission erwägt wegen dieses Gesetzes rechtliche Schritte gegen Ungarn.

Stigmatisierung Tür und Tor geöffnet

Da das Verbot sich nicht auf pornografische oder obszöne Darstellungen beschränke und generell sehr weit gefasst sei, könne es auch die legitime Abbildung von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität verhindern, erklärten die Verfassungsexperten der angesehenen Venedig-Kommission am Montagabend. Gender als Teil der persönlichen Identität und Homosexualität seien von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Staatliche Stellen dürften sie daher nicht als Verstöße gegen die Moral ansehen.

Außerdem stehe das Gesetz im Widerspruch zum Menschenrecht auf Privatleben und auf Bildung. Es ebne einseitiger und tendenziöser Lehre den Weg und öffne Stigmatisierung und Diskriminierung von LGBTQIA-Personen Tür und Tor. Die Venedig-Kommission berät die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats in verfassungsrechtlichen Fragen. (APA, 13.12.2021)