Am Wiener Stephansplatz begrüßten tausende Menschen das neue Jahr. Wegen der Corona-Pandemie gab es keinen Silvesterpfad und in der Gastronomie wurde eine Sperrstunde um 22 Uhr verhängt.

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Es ist durchaus beachtlich, wie viel Platz unter dem Deckmantel des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ist. Während im ganzen Land aufgrund der Corona-bedingten Absage von größeren Silvesterpartys und der vorverlegten Sperrstunde statt des Schampus vor allem die Gastronomen schäumten, zogen es zahlreiche Impfgegner vor, lautstark auf den Straßen gegen die Maßnahmen zu böllern. Rechtlich gedeckt in einer Nacht, in der viele Kommunen aus Sicherheitsgründen ein offizielles Partyverbot erlassen haben.

So etwas ist schwer verdaulich und eine Verhöhnung jener Menschen, die diesmal ordnungsgemäß ohne große Sauschädel-Sause ins neue Jahr gestolpert sind.

Pflasterspektakel

Der Grat zwischen Party und Demo ist ein schmaler. De facto reicht es, das Pflasterspektakel mit einigen wenigen politischen Ansagen zu schmücken, um jegliche Möglichkeit eines Verbots zu umgehen. Es drängt sich die Frage auf, was passiert, wenn diese höchst eigenwillige Auslegung der Demonstrationsfreiheit Schule macht. Lädt dann der krisengebeutelte Veranstalter gegen einen Unkostenbeitrag zur Musikdemo samt politisch aktivem Gastsänger vor die Staatsoper – während diese die Tore geschlossen halten muss? Es gilt, die Grundrechte in schwierigen Zeiten hochzuhalten – aber auch darauf zu achten, dass nicht eine Minderheit den demokratischen Boden nutzt, um dem Staat den Mittelfinger zu zeigen. (Markus Rohrhofer, 2.1.2022)