Frankfurt am Main – Die Aufgabe von Ärzten ist klar: Sie helfen und heilen Menschen. Der syrische Mediziner soll dagegen sein Wissen dazu benutzt haben, Regimegegnern Schmerzen zuzufügen. Ab diesem Mittwoch muss er sich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt verantworten. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Die deutsche Bundesanwaltschaft hält M. vor, in den Jahren 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdienstes im syrischen Homs Gefangene gefoltert und ihnen schwere körperliche und seelische Schäden zugefügt zu haben. Die Opfer sollen der Opposition gegen Machthaber Bashar al-Assad zugerechnet worden sein.

Machtdemonstration

In einem Fall soll M. laut Anklage einen Gefangenen mit einer Injektion vorsätzlich getötet haben. Ihm sei es darum gegangen, "seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", erläuterte das OLG, als es im November die Eröffnung der Hauptverhandlung ankündigte. In zehn Fällen hatte der Senat die Anklageschrift zunächst nicht zugelassen, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien. Die Bundesanwaltschaft legte dagegen erfolgreich Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Die Bundesanwaltschaft hatte M., als sie Anklage gegen den Mediziner erhob, unter anderem vorgeworfen, er habe Gefangene getreten, geschlagen und mit einem Schlagstock verprügelt.

In Deutschland praktiziert

Seit seiner Einreise in Deutschland Mitte 2015 praktizierte M. nach Angaben der Anklage als Arzt. Er wurde im Juni 2020 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Bisher sind 14 Verhandlungstage für den Prozess terminiert. Bei seinem Ausblick auf das Gerichtsjahr sagte OLG-Präsident Roman Poseck, er rechne "mit einem außerordentlich aufwändigen Verfahren". Angesichts der zu erwartenden Dauer sind acht Richter des Oberlandesgerichts beteiligt – zusätzlich zu den fünf Richtern des Staatsschutzsenats noch drei Ergänzungsrichter, um "bei personellen Ausfällen auf der Richterbank gewappnet zu sein", so Poseck.

Am vergangenen Donnerstag war der nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit erste Strafprozess um Staatsfolter in Syrien vor dem Oberlandesgericht Koblenz zu Ende gegangen. Der Syrer Anwar R. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erst am Donnerstag wurde in Koblenz der Syrer Anwar R. wegen Folterungen verurteilt.
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Weltrechtsprinzip

Für die Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist der Frankfurter Prozess ist ein wichtiger Schritt in Richtung Aufarbeitung der Massenverbrechen in Syrien und Gerechtigkeit für die syrische Bevölkerung. Er werfe erstmals einen detaillierten Blick auf die Funktion der Militärkrankenhäuser im syrischen Unrechtsapparat, hieß es. Insgesamt sende der Prozess ein deutliches Zeichen gegen Straflosigkeit nach Syrien. Er zeige, dass nicht nur Soldaten und Mitarbeiter des Geheimdienstes, sondern jede Person nach dem Weltrechtsprinzip zur Rechenschaft gezogen werden könne. (APA, 17.1.2022)