Ein "Spiegel"-Artikel über Ex-"Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt mit dem Titel "Vögeln, fördern, feuern" durfte wieder online gehen.

Foto: epa / FRIEDEMANN VOGEL

Hamburg – Der erste Artikel des "Spiegel" über das Compliance-Verfahren gegen den ehemaligen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt ist wieder online. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat nach Angaben des "Spiegel" ein Veröffentlichungsverbot des Landgerichts Hamburg vom Mai 2021 außer Kraft gesetzt, berichtet das Branchenportal "Meedia".

Grund für das Veröffentlichungsverbot des Artikels mit dem Titel "Vögeln, fördern, feuern" war, dass dem "Antragsteller keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde". So hatte Reichelt eidesstattlich versichert, dass Fragen des "Spiegel" an die Springer-Pressestelle nicht an ihn weitergeleitet worden seien und er keine Gelegenheit zur Stellungnahme vor Veröffentlichung gehabt habe. Der Artikel wurde daraufhin vom "Spiegel" um Stellungnahmen ergänzt, die Reichelt an anderer Stelle gemacht hat. Laut "Spiegel" hat Reichelt das Angebot, nachträglich auf die Fragen einzugehen, nicht angenommen.

Der "Spiegel"-Bericht vom 13. März 2021 war der erste Artikel zu den Vorwürfen gegen Reichelt wegen Machtmissbrauchs und dem damals laufenden Compliance-Verfahren. (red, 18.1.2022)