Zwoa Brettl, a gführiger Schnee – aber nur ein verhaltenes Juchhe. Corona versetzt vor allem auch dem Wintertourismus einen herben Dämpfer. Und dass die besonders buchungsstarken Semesterferien – Wien und Niederösterreich starten heute, Freitag – mit dem Höhepunkt der aktuellen Omikron-Welle einhergehen, sorgt bei Hoteliers und Gastronomen nicht gerade für die nötige Pistengaudi.

Doch die jüngsten Zahlen geben Grund zur Hoffnung: Die Tourismus-Nachfrage hat sich nämlich mit Ende des letzten Lockdowns nach Weihnachten unerwartet schnell erholt. Die Nächtigungszahlen und Einnahmen waren in der angelaufenen Wintersaison 2021/22 in den Monaten November und Dezember zwar deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Aber: Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen und eine offenkundig ungebrochene Reiselust sorgen für einen spürbaren Aufwind.

Die Tourismus-Nachfrage hat sich mit Ende des letzten Lockdowns nach Weihnachten unerwartet schnell erholt.
Foto: APA/Barbara Gindl

Laut Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) gab es etwa in Salzburg im Dezember im Vergleich zum Vormonat November ein Plus von 222,3 Prozent, in Tirol von 214,2 Prozent, in Vorarlberg von 262,8 Prozent und in Österreich insgesamt von 87,3 Prozent. Konkret konnten im Dezember 50 Prozent der Nächtigungen im Vergleich zum Vorkrisenniveau erreicht werden.

Touristische Eigenfehler

Peter Zellmann, Leiter des Instituts für Freizeit- und Tourismusforschung, merkt an, dass es als Erfolg zu werten sei, "wenn wir heuer mit 80 Prozent vom Winter 2019 durchkommen". Aber: "Das ist die realistische Obergrenze. Aktuell sind die Hoteliers in den namhaften Skigebieten im Moment noch weit entfernt von diesen 80 Prozent." Petra Nocker-Schwarzenbacher, Hotelbetreiberin aus St. Johann im Pongau, berichtet im Gespräch mit dem STANDARD von einer Auslastung in Sphären von 50 bis 60 Prozent in ihrem Betrieb. Mehr sei derzeit nicht zu erwarten.

Dazu kommt, dass derzeit viele Betriebe allgemein noch geschlossen sind. Zellmann: "Die Gastronomie am Berg hat weitgehend zu." Groß sei auch die Gefahr, dass die Skifahrer an Österreich vorbeiziehen: "In der Schweiz und in Südtirol ist die Situation wesentlich besser, weil man dort eine durchaus optimistische Saison gefahren ist, was die Covid-Vorschriften anbelangt." Das sieht auch der Hotelier Arthur Mössmer aus St. Anton am Arlberg so. Seine Gäste seien aufgrund von Einreiseschwierigkeiten in andere Länder ausgewichen, sagt er.

Manche Gäste weichen aufgrund von Einreiseschwierigkeiten in andere Länder aus.
Foto: Imago

Ein Jammern auf österreichischer Tourismusseite hält der Experte Peter Zellmann dennoch nur sehr bedingt für angebracht: "Die Botschaften waren zu unterschiedlich. Die Tourismuswirtschaft hätte von Anbeginn an mit einer Stimme sprechen und an einer klaren 3G-Regel festhalten müssen." Der Branche sei es jetzt schon zwei Jahre nicht gelungen, eigene Konzepte vorzulegen: "Da musst du dir als Touristiker im Sommer Gedanken machen. Und nicht darauf warten, was die Politik letztlich vorlegt."

Von der kommenden 3G-Regelung, die mit 19. Februar in Kraft tritt, halten viele Hotelbetreiber jedoch nichts. "Also wenn, dann richtig. Nicht so etwas Widersprüchliches", sagt Nocker-Schwarzenbacher. In ihrem Haus würden Gäste, die unter der Annahme der 2G-Regelung gebucht hätten, zunehmend stornieren, weil sie nun damit rechnen müssten, auf nur Getestete zu treffen: "Erst gestern haben welche angerufen und wollten ihre Buchung rückgängig machen", ärgert sich die Hotelbetreiberin über die Situation. Hotelier Arthur Mössmer sieht sich vor diesem Hintergrund nun gezwungen, bei 2G zu bleiben. Auch andere Hoteliers dürften so reagieren. Sorgen müsse man sich um sein Hotel zwar nicht machen, problematisch sei es jedoch allemal, sagt Mössmer.

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Andere Länder, andere Corona-Gepflogenheiten.
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Die Regeln in den Urlaubsländern

  • DEUTSCHLAND: Da Österreich fast vollständig als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, müssen sich alle Reisenden nach Deutschland digital unter einreiseanmeldung.de registrieren. Für Personen, die entweder geimpft oder genesen sind, gilt keine Quarantänepflicht. Alle anderen müssen sich zehn Tage isolieren und können sich erst am fünften Tag freitesten. Hat man es schließlich ins Skigebiet geschafft, gelten wieder lokal unterschiedliche Regeln. In Bayern und auch in Baden-Württemberg sind im Moment 2G-Regeln für die Nutzung von Seilbahnen und Skiliften in Kraft. In Thüringen gilt weitgehend 3G.
  • SCHWEIZ: Kommt man mit dem Flieger oder dem Fernbus aus Österreich in der Schweiz an, dann muss man das ausgefüllte elektronische Einreiseformular bei sich haben. Fährt man mit dem Auto über die Grenze, reicht ein Impf- oder Genesungsnachweis bzw. ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Auch ein nicht mehr als 24 Stunden alter negativer Antigentest wird von den Behörden im Nachbarland akzeptiert. Prinzipiell dürfen alle Personen die Schweizer Skigebiete nutzen. In den geschlossenen Liftanlagen gilt Maskenpflicht, und in alle Gastronomiestätten erhalten Personen ab 16 Jahren nur mit 2G-Nachweis Zutritt.
  • SPANIEN: Statt Skiurlaub sind natürlich auch wärmere Gefilde eine Option für die Ferien. Derzeit gilt Österreich für die spanischen Behörden als Risikogebiet. Das bedeutet, dass man bei der Einreise ein Impfzertifikat, einen negativen Test, ein Genesungszertifikat oder den grünen Pass der EU vorweisen muss. Erreicht man Spanien über den Luft- oder Seeweg, muss man sich zuvor online beim Spain-Travel-Health-Portal registrieren. Aufgrund der hohen Impfquote in der spanischen Bevölkerung wurden viele Maßnahmen gelockert. Es herrscht aber noch immer landesweit Maskenpflicht – auch im Freien.
  • FRANKREICH: Für Reisen in das französische Festland gilt für Bürgerinnen und Bürger der EU die 3G-Regel. Zusätzlich muss man eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass man weder Symptome noch Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte. Das Formular findet sich auf der Seite des französischen Innenministeriums. In den Skigebieten benötigt man ebenso entweder einen Nachweis, dass man geimpft oder genesen ist, oder einen negativen Test. In Seilbahnen oder Warteschlangen gilt Maskenpflicht. Nur Kinder, die jünger als sechs Jahre sind, sind von dieser Auflage der französischen Behörden ausgenommen.
  • ITALIEN: Seit Anfang Februar brauchen geimpfte oder genesene Reisende keinen zusätzlichen negativen PCR-Test an der Grenze. Eine Einreise mit einem der 3G-Nachweise ist erlaubt, wobei neben PCR-Tests auch Antigentests (keine Wohnzimmertests) akzeptiert werden. Außerdem müssen Urlauberinnen und Urlauber das digitale Passagierlokalisierungs-Formular ausgefüllt haben. Innerhalb Italiens sind die Regeln strenger: Für die Nutzung der Skilifte braucht es einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Zu beachten ist außerdem seit Jahreswechsel, dass die 0,5-Promille-Grenze aus dem Straßenverkehr nun auch auf den Pisten gilt. (Markus Rohrhofer, Nicolas Dworak, Bianca Blei, 4.2.2022)