Foto: Im Kinsky

Die Mühlen des Bundesdenkmalamtes mahlen im Umfeld des Kunstmarktes in variablen Geschwindigkeiten. Um bewegliche Kulturgüter vor einer möglichen Abwanderung ins Ausland zu bewahren, wird oft ein Ausfuhrverbot avisiert, noch bevor der Gegenstand bei einer Auktion überhaupt aufgerufen wird. Der Kreis potenzieller Interessenten wird so auf solche aus dem Inland beschränkt, die keine internationale Konkurrenz befürchten müssen.

Die amtswegige Unterschutzstellung erfolgt dann meist Wochen oder auch Jahre später, wie das aktuelle Beispiel des "Denkmals des Monats" zeigt, mit dem sich die Hüter des kulturellen Erbes eines besonderen "Jagderfolgs" rühmen.

Ankauf Bundesmobilienverwaltung

Bei der 2021 unter Schutz gestellten "Beute" handelt es sich um das Prunktafelgeschirr von Schloss Hernstein, das im Herbst 2016 bei "im Kinsky" versteigert wurde.

Die Entwürfe für die Service aus Glas und Porzellan sowie die Besteckgarnitur stammten vom Architekten Theophil von Hansen, der das Schloss einst im Auftrag von Erzherzog Leopold Salvator von Österreich erbaute.

Nun wurde bekannt, dass einige der Objekte damals von der Bundesmobilienverwaltung angekauft wurden. Darunter das Silberbesteck, das für 40.320 Euro in den Bestand der Silberkammer in der Wiener Hofburg wechselte. (Olga Kronsteiner, 5.2.2022)