Eine Geldbuße für Wolfgang Fellner wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt.

Foto: GEORG HOCHMUTH / APA

Wien – Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch 120.000 Euro Geldbuße für Wolfgang Fellner, davon 30.000 unbedingt, bestätigt. Fellner wurde wegen übler Nachrede verurteilt, weil er Angaben seiner Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner über ein gemeinsames Abendessen als "frei erfunden" bezeichnet hatte. Wagners Anwalt hatte der ersten Instanz die Tonaufnahmen des Gesprächs vorgelegt, die Wagners Angaben bestätigten.

Die ehemalige Fellner-Mitarbeiterin Wagner wirft dem Medienmanager sexuelle Belästigung vor, die dieser ebenso abstreitet wie jene seiner Ex-Mitarbeiterin Raphaela Scharf und weiterer Frauen.

Fellner fragte Wagner bei dem Abendessen etwa, ob er ihr Kleid "aufzippen" solle, um nachzusehen, von welcher Marke es sei. Der Herausgeber der Mediengruppe Österreich bezeichnete die Darstellung gegenüber dem STANDARD als "frei erfunden", Wagner klagte daraufhin. Bis zur Vorlage der Aufzeichnung in der Verhandlung vor dem Straflandesgericht Wien bestritt Fellner auch die Darstellung als falsch. Danach bekannte er sich schuldig.

Gegen Höhe der Strafe berufen

Fellner berief lediglich gegen die Höhe der Strafe. Das Oberlandesgericht wies diese Berufung als nicht geboten ab. Richter Werner Röggla begründete die Entscheidung so: Bei einem unbestrittenen monatlich verfügbaren Einkommen von 32.000 Euro sei ein Tagsatz von 1.000 Euro "nicht zu kritisieren".

Mit 120 Tagsätzen von 720 möglichen sei die erste Instanz bei kaum einem Fünftel der Höchststrafe geblieben. Zudem habe sie drei Viertel der Strafe bedingt verhängt, und dies zudem "eher unüblich und ungewöhnlich für die kürzestmögliche Probezeit von nur einem Jahr". Üblich sei, zumindest drei Jahre "Wohlverhalten" dafür zu verlangen, sagte Röggla.

Fellner hat in einer weiteren Veröffentlichung über eine Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsfirma BDO neuerlich von unwahren Vorwürfen durch seine Ex-Mitarbeiterinnen geschrieben.

Klage gegen Wagner wegen Aufzeichnung

Fellners Anwalt Georg Zanger hat Wagner unterdessen am vergangenen Donnerstag am Landesgericht für Zivilrechtssachen wegen der Verwendung der Tonaufzeichnung vom gemeinsamen Abendessen im Lokal Fabios im Jahr 2015 auf Unterlassung geklagt. Er sieht einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Wegen eines solchen Verstoßes hat Zanger im Namen Fellners auch die Datenschutzbehörde angerufen.

Gegendarstellung

Derselbe Senat des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz von Richter Röggla entschied kurz zuvor am vergangenen Mittwoch in zweiter und letzter Instanz, dass die Mediengruppe Österreich online eine Gegendarstellung von Raphaela Scharf veröffentlichen muss. Die ehemalige Oe24-Moderatorin wirft Fellner Belästigung vor, Fellner hat diese Vorwürfe als falsch zurückgewiesen.

Oe24.at hatte berichtet, dass Scharf weder eine Klage noch eine Anzeige gegen Wolfgang Fellner eingebracht habe. Scharfs Anwalt Michael Rami verlangte eine Gegendarstellung, da die Frau in der Sache einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission gestellt habe. Das Straflandesgericht lehnte diese Gegendarstellung online ab, in einem Parallelverfahren gab es einer Print-Gegendarstellung recht.

Am Mittwoch hob nun das Oberlandesgericht die Entscheidung auf und trug oe24.at die Veröffentlichung der Gegendarstellung auf. Richter Röggla erklärte dies als "seltenen Fall einer nicht unrichtigen, aber unvollständigen" Darstellung durch die Fellner-Medien. Der Text erwecke den Eindruck, Scharf habe sich gar nicht gegen das inkriminierte Verhalten gewehrt. Das aber habe sie mit ihrem Antrag an die Gleichbehandlungskommission getan. Der Leser und die Leserin hätten ein Recht auf diese Information.

Über eine etwaige Geldbuße wird in dieser Sache noch entschieden. (Harald Fidler, 16.2.2022)