Der CDU-Politiker Peter Biesenbach spricht von neuen Verdachtsmomenten bei großangelegtem Steuerbetrug. Allein in der Cum-Ex-Causa laufen Ermittlungen gegen rund 1.300 Personen.

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Die milliardenschweren Cum-Ex-Geschäfte sind nach Angaben Peter Biesenbachs, Justizsprecher von Nordrhein-Westfalen, nur die "Spitze des Eisbergs". Dafür gebe es starke Verdachtsmomente, sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Eine Ministeriumssprecherin bestätigte dies am Dienstag. Die Cum-Ex-Ermittler in Köln seien auf weitere Methoden des Steuerbetrugs gestoßen. "Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, können wir diese Modelle derzeit nicht umreißen", heißt es.

Biesenbach sagte: "Wer glaubt, den Staat plündern zu können, muss damit rechnen, dass der Staat die Herausforderung annimmt. Wir wollen das Geld." Es werde zeitnah zu weiteren öffentlich wirksamen Aktionen kommen. Er gehe davon aus, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Jahr deutlich steigen werde.

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt mittlerweile gegen mehr als 1300 Beschuldigte in der Cum-Ex-Affäre. Eine der Schlüsselfiguren im Skandal um die illegalen Steuergeschäfte, der deutsche Steuerrechtsanwalt Hanno Berger, wird nun an die deutsche Justiz überstellt. Das Schweizer Bundesamt für Justiz habe die Auslieferung Bergers bewilligt, sagte eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums. Gegen die Entscheidung gebe es keine Rechtsmittel mehr. Berger war im Kanton Graubünden festgenommen worden und sitzt seit dem vergangenen Sommer in Auslieferungshaft.

Architekt des Systems?

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Banken und Investoren mit Aktienverschiebungen rund um den Dividendenstichtag nie gezahlte Milliardenbeträge von Steuerbehörden erstatten. Der Staat büßte damit Milliarden Euro ein. Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells. Er lebte zuletzt in der Schweiz. Berger hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen, es gilt die Unschuldsvermutung. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien. Das hat das Schweizer Bundesstrafgericht bereits zurückgewiesen. "Es kann offensichtlich nicht richtig sein, dass eine einbehaltene Steuer zweimal ausgezahlt wird", argumentiert das Gericht. Das Vorgehen sei als arglistig zu bezeichnen. (dpa, 22.2.2022)