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Düsseldorf – Bei einem Aktionstag hat sich die Exekutive im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen am Wochenende der Clan-Kriminalität türkisch-arabischstämmiger Großfamilien gewidmet. Die Beamten vollstreckten 18 Haftbefehle und nahmen weitere 27 Personen vorläufig fest, berichtete die Düsseldorfer Staatskanzlei.

Durchsucht wurden etwa Schrottplätze, Barbershops, Gaststätten, Shisha-Bars, Wettbüros und Spielhallen. Rund 1.500 Polizisten und weitere 300 Mitarbeiter von 20 Institutionen und Behörden wie etwa Zoll, Steuerfahndung und Ordnungsämtern nahmen insgesamt rund 160 Objekte unter die Lupe. Zwölf Betriebe wurden unter anderem aus gewerberechtlichen Gründen sofort geschlossen. Durchsuchungen gab es in zwölf Städten und Kreisen, vor allem im Ruhrgebiet. Bei einer Festnahme in Essen kamen auch Spezialkräfte zum Einsatz.

In Essen wurde mit Hilfe von Spezialkräften ein 24-Jähriger mit Kontakten ins Clan-Milieu festgenommen, der mit fünf Komplizen Menschen mit überteuerten Monteursleistungen ausgenommen haben soll. In Bochum ging es unter anderem um den Verdacht illegaler Abfallentsorgung und illegalen Schrotthandels. In Mülheim standen Barbershops im Fokus. In Duisburg-Marxloh wurden verbotene Spielautomaten aufgespürt.

140 Strafanzeigen

Bei ihren Kontrollen erstatteten die Beamten mehr als 140 Strafanzeigen und schrieben weitere rund 800 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten. Außerdem verhängten sie mehr als 850 Verwarngelder. Im Laufe des Aktionstags stellten sie mehr als 100.000 Euro Bargeld, 35 illegale Spielgeräte, vier Messer und etwa 60 Kilogramm unversteuerten Tabak sicher.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung geht seit einigen Jahren mit einer Nulltoleranzstrategie gegen Clan-Kriminalität vor. Landesweit hat die Polizei 112 türkisch-arabischstämmige Großfamilien im Blick, von denen auffällig viele Mitglieder immer wieder mit Kriminalität in Verbindung gebracht werden.

Wie es in einem Lagebild des regionalen Landeskriminalamts heißt, sei Clan-Kriminalität unter anderem davon geprägt, dass "in die Tatbegehung bewusst die gemeinsame familiäre oder ethnische Herkunft als verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente einbezogen wird". Auch seien die Taten "von einer fehlenden Akzeptanz der deutschen Rechts- oder Werteordnung geprägt". (APA, 13.3.2022)