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Seit Freitag gilt die neue Corona-Teststrategie: Fünf PCR- und fünf Antigentests pro Monat bleiben fix gratis. Wer einen triftigen Grund hat – seien es Symptome, Freitesten nach einer Covid-19-Erkrankung oder auch ein Besuch im Altenheim oder Spital –, der kann weitere Tests in Anspruch nehmen. Doch wie wird in der Praxis eigentlich sichergestellt, dass nicht mehr Testkits als erlaubt in Apotheken oder auch im Handel abgeholt werden?

Antigentests in Apotheken

Am einfachsten ist die limitierte Ausgabe bei den Antigentests in der Apotheke kontrollierbar. Die Abholung erfolgt nämlich über das Stecken der E-Card. Die Limitierung auf nur mehr fünf Testkits pro Monat und Person wird per Software-Update im zentralen Elga-System hinterlegt. Sind die fünf Tests aufgebraucht, können die Apotheken folglich auch keine Gratis-Antigentests ausgeben.

Wie schon bisher funktioniert die Aushändigung auch über die Angabe der Sozialversicherung. Wer von Elga abgemeldet ist, kann per Online-Formular um entsprechende Testkits ansuchen. Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums wird das System erst ab 9. April funktionieren, da die parlamentarischen Prozesse zur Absegnung der Verordnung erst am 7. April abgeschlossen sind. Das Einspielen des Software-Updates soll mit Inkrafttreten in zwei Tagen bewerkstelligt sein, mit einer Überlastung des Systems zum Start wird auf STANDARD-Nachfrage nicht gerechnet.

PCR-Tests in den Bundesländern

Weitaus komplizierter abzuwickeln dürfte die begrenzte Ausgabe von PCR-Tests sein. Bekannterweise verfügt jedes Bundesland über ein eigenes System, auch wenn teilweise mit gleichen Laboren und Testanbietern zusammengearbeitet wird. Die Auskunft aus dem Ministerium ist eindeutig. "Die Bundesländer haben sicherzustellen, dass nur fünf Tests pro Monat ausgegeben werden. Wie das technisch über ihre verwendeten Systeme gewährleistet wird, obliegt den Ländern", sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums zum STANDARD.

Abgerechnet werden können laut Auskunft des Ministeriums jedenfalls nur fünf Tests, es sei denn es liegen Ausnahmegründe vor. Die dezentrale Organisation der Teststrategie macht es allerdings möglich, dass man theoretisch bundesländerübergreifend jeweils fünf Gratistests in Anspruch nehmen kann. Denn anders als bei den von Apotheken ausgegebenen Antigentests werden die PCR-Tests nicht österreichweit bei der Sozialversicherung bzw. über Elga vermerkt.

Limitierte Ausgabe durch Strichcodes

Wer bei Testsystemen wie "Alles gurgelt" in Wien bisher unbegrenzt PCR-Testkits in Bipa-Filialen holen konnte, wird nun vom zugeteilten Strichcode ausgebremst. Dieser kann ab sofort nur einmal im Monat für fünf Testkits verwendet werden, dann wird er bis zum Folgemonat ungültig. Wer einen der festgelegten Ausnahmegründe angeben kann, muss sich unter "allesgurgelt.at" einloggen und bekommt dann einen personalisierten Barcode angezeigt, der nur für einen Testkit gültig ist und ebenfalls gratis bleibt.

Laut Auskunft der Stadt Wien wurde das Software-Update vom Testanbieter Lead Horizon in der Nacht auf Freitag eingespielt. Wer nun zu Hause einen PCR-Test durchführen will, hat nach dem Log-in eine Reihe von Optionen zur Auswahl. Vorausgewählt ist eine "behördliche Testung" aufgrund von Symptomen, zum Freitesten, als Kontaktperson oder wenn der Antigentest positiv war.

Ausgewählt werden können aber auch eine Reihe von Ausnahmegründen, wie das Besuchen einer Krankenanstalt, Pflegewohneinrichtung oder einer Einrichtung der Behindertenhilfe. Auch Ambulanztermine oder die Tatsache, dass man Mitarbeiterin oder Beschäftigter im Spital, in der Pflege, in der Schule, im Kindergarten und anderen festgelegten Einrichtungen ist, können ausgewählt werden. Klickt man die fünf Gratistestungen an, wird der Test von diesem Kontingent abgezogen.

Auch andere Testsysteme wie das in diversen Bundesländern etablierte ZMDx (Zentrum für molekulare Diagnostik), das unter anderem Testkits über Spar- und Sutterlüty-Filialen abgibt, hatten schon bisher eine wöchentliche Beschränkung von drei Tests pro Person. Technisch sollte es folglich unproblematisch sein, die Anzahl der monatlichen Tests über die Webmaske zu begrenzen. Eine diesbezügliche Anfrage des STANDARD blieb bislang unbeantwortet.

Dokumentation statt Kontrolle

Bei der Stadt Wien hört man das vom Ministerium in den Raum geworfene Wort "Kontrollieren" nicht so gern und spricht auf STANDARD-Nachfrage lieber vom "Dokumentieren". So seien auch die neuen Auswahlmöglichkeiten über "Alles gurgelt" zu verstehen, mit denen man festhalten könne, wer für welchen Zweck einen PCR-Test in Anspruch nehme. Ob die Angaben wahrheitsgemäß sind, könne man ohnehin nicht überprüfen.

Anhand der Zuschreibungen können die Tests dann mit dem Bund gegenverrechnet werden. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hat das neue Testsystem bereits als bürokratisch kritisiert. An anderen städtischen Testangeboten wie Gurgelbox und Teststraßen will die Stadt aktuell festhalten. In Wien laufen diese Services mit den Selbsttestungen von "Alles gurgelt" in einem zentralen System zusammen. Die Fünferregel gilt insgesamt für alle Angebote.

Noch nicht ganz geklärt ist es, wie Personen, die einen sechsten Test selbst bezahlen wollen, dies künftig auch über "Alles gurgelt" abwickeln können. Der Betreiber Lead Horizon arbeite aber bereits an einer Lösung. Verhandelt werde in Wien zudem auch zwischen Lead Horizon und Apotheken, um PCR-Tests weiterhin auch dort vor Ort machen und im Rahmen der vom Bund vorgegebenen Verordnung verrechnen zu können. (Martin Stepanek, 2.4.2022)