Machte die Causa Cobra vergangene Woche mit einer Pressekonferenz selbst erst richtig groß: Kanzler Karl Nehammer (ÖVP).

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Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat dem STANDARD einen Bericht der Tageszeitung "Österreich" bestätigt, wonach in der Causa Cobra Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet wurden. Man habe einen entsprechenden Bericht an eine andere Staatsanwaltschaft weitergeleitet, heißt es.

Der Bericht ging an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, diese kann der zuständigen Behörde ein Verfahren abnehmen, wenn dies aus wichtigen Gründen oder Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist, und an eine weitere Staatsanwaltschaft in ihrem Sprengel übertragen. Wie der STANDARD mittlerweile erfuhr, wurde die Staatsanwaltschaft Korneuburg damit betraut.

Die Ermittlungen, die übrigens von Amts wegen eingeleitet wurden, drehen sich aber weder um Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) noch um seine Ehefrau Katharina Nehammer.

Worum es in der Cobra-Affäre geht

In der vergangenen Woche wurde ausführlich über die sogenannte Cobra-Affäre berichtet. Sie begann damit, dass publik wurde, dass am 13. März zwei Personenschützer der Familie des Kanzlers betrunken einen Autounfall hatten.

Dann folgte ein anonymes Schreiben, in dem ein vermeintlicher Cobra-Beamter Vorwürfe gegen die Familie des Kanzlers erhebt: unter anderem, dass sich Personenschützer in der Wohnung der Nehammers mit Katharina Nehammer betrunken haben sollen, aber auch, dass sie für private Zwecke eingespannt worden seien. Außerdem behauptet der anonyme Schreiber, man habe versucht, den Unfall zu vertuschen, indem die Dienstzeit der beiden Beamten manipuliert worden sei.

Kanzler sprach von Lügen

Ursprünglich wies Karl Nehammer in einer eigens einberufenen Pressekonferenz die Vorwürfe als "glatte Lüge" zurück. Tag für Tag wurden allerdings mehr Ungereimtheiten publik, was den Ablauf des verhängnisvollen Tages betrifft, bis Ende letzter Woche schließlich Katharina Nehammer selbst mehreren Medien bestätigte, dass sie mit den Personenschützern in der Wohnung angestoßen habe, allerdings nicht so ausgiebig, dass dadurch die Alkoholwerte der Personenschützer erklärbar wären.

Noch immer sind wesentliche Fragen ungeklärt, das betrifft vor allem den Vorwurf der Vertuschung. Katharina Nehammer bestritt die anonyme Anschuldigung, sie sei persönlich bei der Direktion für Spezialeinheiten aufgetaucht, um zu intervenieren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. (elas, jan, 12.4.2022)