Mehrpersonenhaushalte mit einem Jahreseinkommen bis zu 110.000 Euro haben Anrecht auf den Energiebonus.

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Wien – Vier Millionen Haushalte in Österreich bekommen demnächst per Post den Energiegutschein im Wert von 150 Euro. Dieser soll die stark gestiegenen Energiekosten abfedern. Pro Woche werden rund eine Million Gutscheine verschickt, bis Ende Mai soll jeder Hauptwohnsitz einen Gutschein erhalten. Der Bonus ist an einen Vertrag mit einem Stromlieferanten gebunden. Eingelöst werden darf der Bonus von Einpersonenhaushalten mit einem jährlichen Einkommen bis zu 55.000 beziehungsweise bis zu 110.000 Euro bei mehr Personen.

Haushalte können den Energiekostenausgleich über www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich einlösen. Der QR-Code zur Website befindet sich am Gutschein. Ansonsten geht es auch postalisch, mit dem beiliegenden vorfrankierten Antwortkuvert. Der Stromlieferant muss die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abziehen. Finanz- und Umweltministerium betonen, dass die Lösung den Datenschutz gewährleiste, rechtssicher und unbürokratisch sei.

Hohen Gaskosten entgegenhalten

Mit dem Energiekostenausgleich würden die steigenden Energiekosten abgefedert, sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Die aktuellen Preissteigerungen würden sich vor allem in deutlich höheren Jahresabrechnungen widerspiegeln, daher müsse die Entlastung auch zu dem Zeitpunkt wirken. Frankreich, Slowenien und Portugal würden auch Gutscheine überlegen.

Laut Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) betreffen die Verteuerungen bei Energie vor allem Gaskosten. Hier halte man dagegen. Die Regierung habe bereits zwei große Pakete zur Unterstützung geschnürt. Diese umfassen den Teuerungsausgleich sowie die Senkung der Energieabgabe auf Strom und Gas, so Gewessler.

Bedingungen für den Energiegutschein

Der einmalige Zuschuss von 150 Euro darf eingelöst werden, wenn etwa bei Unselbstständigen ein Monatsbruttobezug von 5.670 Euro, beziehungsweise das Doppelte bei Mehrpersonenhaushalten, nicht überschritten wird. Einlösen darf den Gutschein die Person, auf deren Namen der Stromliefervertrag an dem Hauptwohnsitz läuft oder die zur Zahlung verpflichtet ist. Der Hauptwohnsitz muss an der jeweiligen Adresse im Zeitraum 15. März bis 30. Juni 2022 an zumindest einem Tag bestanden haben.

Wer bis Juli keinen Gutschein erhält, kann über die Seite www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder telefonisch unter 050 233 798 bis 31. August einen Gutschein anfordern. Diese Hotline ist schon in Betrieb. Auf der Internetseite lässt sich mithilfe der Postleitzahl überprüfen, ob die Gutscheine für ein Gebiet schon verschickt wurde. Geduld ist gefragt, sollte jemand erst vor kurzem die Jahresabrechnung erhalten haben. Dann erhält man die Gutschrift erst bei der nächsten Jahresabrechnung. (APA, red, 29.4.2022)