Eltern kennen das Szenario: Das Kind, das am Vortag noch topfit herumgetollt ist, wacht mit Fieber oder Erkältungssymptomen auf und kann in diesem Zustand unmöglich in den Kindergarten oder die Schule gebracht werden. Das Gesetz hat man da als Mutter oder Vater auf seiner Seite: In Österreich besteht ein Rechtsanspruch auf "Krankenpflegefreistellung". Doch nicht alles, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusteht, kann reibungslos in Anspruch genommen werden – nicht in jedem Büro darf man sich für die Notwendigkeit, zu Hause zu bleiben und sein krankes Kind zu versorgen, großes Verständnis erwarten.

Wer pflegt das kranke Kind – und wie sieht die Reaktion darauf im Job aus?
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Pflegefreistellung: Gesetzliche Regelung

Generell gilt laut Arbeitsministerium: "Anspruch auf Pflegefreistellung besteht innerhalb eines Arbeitsjahres höchstens im Ausmaß einer Wochenarbeitszeit. Ist die erste Woche Pflegefreistellung zur Gänze verbraucht, kann ein Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung bestehen."

Doch beim Umgang mit dem Fall der Fälle gibt es von Unternehmen zu Unternehmen große Unterschiede. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen nämlich einfordern, dass die Eltern, die nicht zur Arbeit kommen können, weil sie ihr Kind zu Hause pflegen müssen, eine ärztliche Pflegefreistellung vorlegen. Was viele nicht wissen: Für diese offizielle Bestätigung sind Kosten zu entrichten, die je nach Arzt oder Ärztin unterschiedlich hoch ausfallen. Auf diesen Kosten darf die pflegende Person jedoch nicht sitzen bleiben. "Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen", führt die Arbeiterkammer auf ihrer Website aus.

Ein weiterer Streitpunkt: In die Entscheidung, ob Vater oder Mutter die Pflege des kranken Kindes übernehmen, darf es rein rechtlich keine Einmischung von Unternehmensseite geben. "Sind etwa beide Elternteile berufstätig, kann nicht der Arbeitgeber bestimmen, wer von den beiden Elternteilen beim kranken Kind bleibt", erklärt die AK dazu. So weit die Theorie. Doch wie sehen solche Fälle in der Praxis aus?

Krankes Kind: Gibt es in Ihrem Job Verständnis?

Kommen genervte Kommentare, wenn das Kind "schon wieder" krank ist? Gibt es Diskussionen mit Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, ob unbedingt Sie die Pflege übernehmen müssen? Und haben Sie schon einmal Schwierigkeiten dabei gehabt, die Kosten für eine eingeforderte Pflegefreistellungsbestätigung erstattet zu bekommen? Berichten Sie im Forum von Ihren Erfahrungen! (dahe, 15.6.2022)