Derzeit werden auf vielen Dächern stillgelegte Rauchfänge wieder in Betrieb genommen. Der Weg zum eigenen Kaminofen ist aber weit.

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Der Mietvertrag ihrer Wohnung ist zwar nur auf fünf Jahre befristet. Lisa S. denkt nun trotzdem über die Anschaffung eines Kaminofens nach, um es im Fall des Falles zumindest im Wohnzimmer wohlig warm zu haben. Ein Modell um 400 Euro hat sie sich im Baumarkt bereits ausgesucht. Der Rauchfangkehrer hat ihr dafür bei seiner letzten Inspektion grundsätzlich grünes Licht gegeben. Nur braucht sie nun auch noch das Okay der Vermieterin.

Lisa S. ist mit ihrem Anliegen nicht allein. Angesichts explodierender Gaspreise und möglicher Lieferengpässe im Herbst fürchten sich derzeit viele davor, dass ihre Heizkörper heuer kalt bleiben. Alternativen sind daher gefragt.

Beginn der Pandemie

Das bemerkt auch der Österreichische Kachelofenverband: "Gerade erst waren sogar bei unserem Bürogebäude Leute, die hier einen Kachelofen kaufen wollten", berichtet Geschäftsführer Thomas Schiffert. Man habe sie dann zu einem Hafner in der Nähe weitergeschickt.

Losgegangen sei das verstärkte Interesse schon mit Beginn der Corona-Pandemie, weil die Menschen plötzlich mehr Zeit zu Hause verbrachten und es dort gemütlich haben wollten. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs seien die Anfragen noch einmal "um 30 bis 50 Prozent" in die Höhe geschossen. Allerdings weniger wegen der Gemütlichkeit eines knisternden Feuers: "Die Menschen beschäftigen sich gerade stark damit, was ihr Plan B ist", sagt Schiffert.

Wer heuer noch Holz in den Ofen schichten will, muss sich schnell entscheiden. Auch die Kachelofenbranche ist von Engpässen bei Materialien und Fachkräften betroffen. Derzeit seien die Preisanstiege aber noch im Rahmen, sagt Schiffert. Mit Kosten von mindestens 7000 Euro muss man bei einem Kachelofen vom Profi mindestens rechnen, meist liegt der Preis zwischen 12.000 bis 15.000 Euro. Wegen der hohen Energiepreise würden sich die Kosten aber derzeit schneller amortisieren, rechnet Schiffert vor. Doch auch die Preise für Brennholz sind gestiegen, wenn auch in deutlich geringerem Umfang als der Gaspreis.

Keine Notkamine

Auf vielen Wiener Dächern werden nun stillgelegte Rauchfänge wieder in Betrieb genommen. "Es ist eine gewisse Panik ausgebrochen. Die Rauchfangkehrer kommen gar nicht mehr nach mit den Gutachten", sagt der Wiener Innungsmeister der Rauchfangkehrer, Wolfgang Jaspers.

Er kann die Motivation der Menschen nachvollziehen. Kachel- und Kaminöfen seien eine CO2-freie Art zu heizen, sagt Jaspers, der seinen Kunden auch immer wieder dazu rät. Seit Jahren, so Jaspers, würden die Rauchfangkehrer darauf hinweisen, dass es ein Fehler sei, in Neubauten keine Notkamine mehr einzubauen oder die Rauchfänge aus bestehenden Gebäuden zu entfernen: "Man sieht jetzt, wie schnell es gehen kann und wie abhängig wir vom Gas sind." In Wien gebe es bereits eine eklatante Zahl an Haushalten, wo die Nutzung eines Kamin- oder Kachelofens gar nicht mehr möglich sei.

Ganz so unproblematisch finden die Heizvariante nicht alle: "Im dichtbesiedelten Gebiet sind Kachelöfen im großen Stil sicher nicht empfehlenswert", sagt etwa Johannes Wahlmüller von Global 2000 und verweist auf mögliche Feinstaubbelastungen. Georg Trnka, Heizexperte bei der Österreichischen Energieagentur, rät daher dazu, Kachelöfen von professionellen Hafnern anpassen zu lassen, damit sie möglichst effizient arbeiten und wenig Feinstaub erzeugen: "Auch das richtige Einheizen ist wesentlich", zum Beispiel, indem man das Holz von oben anzündet.

Einverständnis der Vermieterin

Vom Einheizen ist die eingangs erwähnte Lisa S. aber noch weit entfernt. Sie braucht noch das Einverständnis ihrer Vermieterin. Julia Gauglhofer vom Wiener Mieterschutzverband rät zu folgendem Vorgehen: "Am besten schickt man einen eingeschriebenen Brief oder eine E-Mail mit Lesebestätigung an den Vermieter oder die Vermieterin. Darin sollte das Bauvorhaben genau erklärt sein und ein Kostenvoranschlag beiliegen, mit der Anmerkung, dass man selbst für die Kosten aufkommt." Kommt binnen zwei Monaten keine Reaktion, gilt die Zustimmung laut Mietrechtsgesetz als erteilt – vorausgesetzt, man wohnt im Altbau.

Gibt der Vermieter die Zustimmung nicht, kann man in einem nächsten Schritt zur Schlichtungsstelle gehen und "von dieser die Zustimmung ersetzen lassen", erklärt Gauglhofer. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und auch diese Option gibt es nur im Altbau. Doch auch im Neubau muss der Vermieter "bei wesentlichen Veränderungen des Mietobjekts zustimmen", so Gauglhofer.

Lisa S. wohnt im Altbau und freut sich schon auf Herbstabende vor dem Kamin. Ob sie damit dann am Ende allerdings auch tatsächlich regelmäßig ihr Wohnzimmer beheizen wird, ist offen. Am Ende wird ein Kachelofen nämlich meist nicht sehr häufig verwendet, sagt Innungsmeister Jaspers: "Im ersten Jahr wird er zehnmal eingeheizt, danach sinkt die Zahl auf etwa drei- bis fünfmal pro Jahr – etwa zu Weihnachten oder wenn Besuch kommt." Heuer könnte das anders sein. (Bernadette Redl, Franziska Zoidl, 9.7.2022)