Berufsrechtlich sind diplomierte Pflegekräfte den Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudiengänge für Gesunden- und Krankenpflege gleichgestellt.

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Die Aufgabenbereiche und Kompetenzen von Gesundheits- und Krankenpflegekräften sind im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz genau geregelt. Mit der Gesetzesnovelle im Jahr 2016 wurden die Ausbildungsvorgaben neu gestaltet. Für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege ist seither ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule Voraussetzung. Die bisherige Diplomausbildung ist ein Auslaufmodell.

Mit diesen Änderungen sollte der Pflegebereich attraktiver werden. Denn mit einem Bachelorabschluss stehen den Absolventinnen und Absolventen die Türen für weiterführende Masterstudien bis hin zum PhD-Studium offen. Absolventen der Diplomausbildung können sich zum Bachelor upgraden. Dafür mussten sie – je nach Fachhochschule – unterschiedliche Inhalte nachholen. An der FH Gesundheit Tirol beispielsweise mussten Absolventinnen der Diplomausbildung 23,5 ECTS mit Fokus auf wissenschaftliche Kompetenzen absolvieren.

Seit 1. Oktober ist die Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes in Kraft. Darin sind auch die Anrechnungsmöglichkeiten vorangegangener Qualifikationen genau geregelt. Da es sich bei den Ausbildungen an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen um keine berufsbildenden oder allgemeinbildenden höheren Schulen handelt, verbleiben genau genommen 60 ECTS-Anrechnungspunkte, heißt es dazu aus dem Bildungsministerium. Das entspricht einem Drittel des Bachelorstudiums.

"Dadurch müssen Personen, die ihre Berufsberechtigung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekraft im Rahmen der bisherigen Diplomausbildung erworben haben, für den Bachelor mindestens eineinhalb Jahre an Studienzeit anhängen", kritisiert die FH Gesundheit Tirol. Berufsrechtlich sind Absolventen der bisherigen dreijährigen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Absolventen der FH-Bachelor-Studiengänge Gesundheits- und Krankenpflege jedoch weiterhin gleichgestellt.

Handlungsbedarf

"Bis zur Novellierung des Fachhochschulgesetzes konnten wir rund 85 Prozent der ehemaligen Diplomausbildung anrechnen. Denn eigentlich unterscheiden sich die beiden Ausbildungen im Wesentlichen nur in Bezug auf die wissenschaftlichen Kompetenzen sowie das Verfassen einer Bachelorarbeit", ergänzt Studiengangsleiterin Waltraud Buchberger. Alleine an der FH Gesundheit in Innsbruck möchten derzeit 100 bereits diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen einen akademischen Bachelorgrad erwerben, um damit ein berufliches Fortkommen zu erreichen, heißt es von der FH.

An der FH Campus Wien machen rund 20 Personen pro Jahr ein Bachelor-Upgrade. Schon bisher wurden weniger Prüfungen und Qualifikationen angerechnet. Aber auch von der FH Campus Wien wird die "überfallsartige FH-Gesetz-Änderung" kritisiert. "Mit der neuen Gesetzgebung ist aus meiner Sicht für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen nur mehr ein Vier-Semester-Studium realistisch", sagt Roswitha Engel, Leiterin des Departments Angewandte Pflegewissenschaft an der FH Campus Wien.

Aus Sicht der FH Gesundheit Tirol wäre die Schaffung einer differenzierten Gesetzgebung, die sich an den tatsächlich fehlenden Studieninhalten orientiert, sinnvoll und notwendig. Im Bildungsministerium sieht man aber keinen Änderungsbedarf: "Eine spezielle Ausnahmeregelung dieser für alle Studieninteressierten geltenden und aus der Sicht des Bildungsministeriums bereits sehr weitgehenden Anrechnungsmodalitäten für Absolventinnen und Absolventen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, die den Absolventinnen und Absolventen der FH-Bachelorstudiengänge für Gesundheits- und Krankenpflege berufsrechtlich in jeder Hinsicht gleichgestellt sind, ist in diesem Zusammenhang hochschulrechtlich nicht vorgesehen." (Gudrun Ostermann, 30.8.2022)