Hessenthaler wird unter anderem vorgeworfen, in den Jahren 2017 und 2018 bei drei Gelegenheiten einem Bekannten 1,25 Kilogramm Kokain verkauft zu haben.

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Wien – Der zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, ist mit einer Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt. Wie sein Anwalt, Oliver Scherbaum, am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, werde man sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden. Über die Berufung gegen die Strafhöhe muss indes das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Hessenthaler war im März wegen Kokainhandels sowie wegen Annahme, Weitergabe oder Besitzes falscher oder gefälschter besonders geschützter Urkunden und Urkundenfälschung verurteilt worden. Hessenthaler gilt als einer der Produzenten des Ibiza-Videos, das den damaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zeigt.

EGMR soll Verfahren prüfen

Ende September wies der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde zurück. Damit habe der OGH aber keineswegs ein strafbares Verhalten Hessenthalers bestätigt, befand sein Anwalt Scherbaum. Die Zurückweisung sei vielmehr Folge der österreichischen Strafprozessordnung, die erstinstanzliche Urteile eines Schöffengerichts de facto unbekämpfbar mache, weil das Rechtsmittelgericht die Beweiswürdigung des Erstgerichts nicht mehr überprüfen geschweige denn umstoßen könne.

Entscheid erst nach Strafe

Mit dem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wolle man nunmehr ein Gericht außerhalb Österreichs anrufen, das das gesamten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren daraufhin prüfen soll, ob Hessenthaler ein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechtskonvention hatte. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde freilich erst dann ergehen, wenn Hessenthaler längst wieder in Freiheit ist, hieß es. "Wie lange Julian Hessenthaler noch im Gefängnis bleiben muss, wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden, dem der Akt vom Obersten Gerichtshof nun zur Entscheidung über die Berufung gegen die Strafhöhe zugewiesen worden ist", so Scherbaum. (muz, APA, 18.10.2022)