Statistik-Austria-Chef Tobias Thomas will eine "Datennutzung zum Wohle der Gesellschaft"

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Daten können Antworten liefern; Antworten, die in Zeiten von Rekordinflation und Pandemie richtungsweisend sind. Doch mehr Daten bedeuten nicht zwingend mehr Erkenntnisse – Beispiele gibt es zur Genüge. Den Antiteuerungsmaßnahmen der Regierung wird mangelnde Treffsicherheit attestiert; und auch die Pandemie förderte Informationslücken und uneinheitliche Erhebungsstandards mehrfach zutage. Tobias Thomas, Generaldirektor Statistik Austria, verortet den Ursprung der Probleme unter anderem in der fehlenden nationalen Datenstrategie. Daten würden zwar erhoben, aber nicht effektiv organisiert und verwendet.

Für einen Sprung hin zu einer "Datennutzung zum Wohle der Gesellschaft" hofft Thomas auf eine sinnvolle nationale Umsetzung des sogenannten Data Governance Act (DGA). Die EU-weite Verordnung muss von den Mitgliedern bis September 2023 umgesetzt werden und soll Mechanismen schaffen, den Zugang und die Verwendung von öffentlichen Daten zu koordinieren.

Hoffen auf EU-Verordnung

Konkret könnte dies mithilfe einer zentralen Informationsstelle gelöst werden. Diese soll einen Gesamtkatalog öffentlicher Daten beherbergen und so eine zentrale Anlaufplattform zur öffentlichen Datenlandschaft in Österreich bieten. Technisch und organisatorisch unterstützend sollen sogenannte "zuständige Stellen" wirken – etwa bei der Pseudonymisierung oder Speicherung von Daten. Als essenziell wird jedenfalls erachtet, dass die Stellen höchstes Vertrauen genießen. Gewährleistet soll das durch politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie externe Qualitätskontrollen werden. Bereits etabliert ist eine zentrale Informationsstelle in der Schweiz, wo das Bundesamt für Statistik eine solche unter dem sperrigen Namen Interoperabilitätsplattform führt. In Österreich hingegen wurde dem Thema der Einzug in öffentliche Debatten bislang weitgehend verwehrt.

Kritik an der Verordnung kommt von der Arbeiterkammer. Konsumentenschützerin Daniela Zimmer etwa ist die Verordnung rechtlich zu vage, vor allem was den Umgang mit heiklen Daten mit Personenbezug betrifft. Auch die Frage, wer im Falle eines Verstoßes haftet, sei nicht ausreichend geregelt. Einer "Datennutzung zum Wohle der Gesellschaft" stehen daher noch einige Herausforderungen bevor. (Nicolas Dworak, 18.10.2022)