Nach und nach werden mehr Details über die Halloween-Randale in Linz bekannt.

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Über die Beteiligten der Ausschreitungen in der Halloween-Nacht in Linz wusste man bisher noch nicht besonders viel – außer dass es vor allem Jugendliche gewesen sein sollen. Aufgrund des "großen öffentlichen Interesses" reichte die Exekutive nun in einer Aussendung erstmals konkretere Statistiken über die Herkunft von 129 Verdächtigen nach, von denen in jener Nacht die Identität erhoben wurde.

Unter diesen befanden sich demnach 28 Syrer, 14 Afghanen, jeweils vier Personen aus dem Kosovo, Bosnien, Serbien, Rumänien sowie Nordmazedonien, 21 Personen mit anderen Nationalitäten und 46 Österreicher, wie es heißt. Die Polizei zählte sechs Unmündige, 73 Jugendliche, 26 junge Erwachsene und 24 Erwachsene.

In der Linzer Innenstadt haben in der Halloween-Nacht auf Dienstag rund 200 überwiegend Jugendliche massiv randaliert. Sechs Personen wurden festgenommen, zwei Polizisten verletzt, so die Bilanz der Ausschreitung.
APA/DER STANDARD

Die Polizei kann dahinter aber noch keine richtige Bewegung erkennen. Man geht derzeit von einer losen Zusammenkunft junger Menschen aus, die sich über die sozialen Medien ergeben habe. Die Ausschreitungen wurden im Vorfeld über die Plattform Tiktok angekündigt. Als Referenz dafür diente der Netflix-Film "Athena".

Informationen gibt es mittlerweile auch über den Aufenthaltsstatus. In der Statistik erfasst wurden sechs Asylwerber, 35 Asylberechtigte, 24 Personen mit Daueraufenthaltsstatus, sechs subsidiär Schutzberechtigte, zwölf EU-Bürger und 46 österreichische Staatsbürger.

Karners lückenhafter Ruf nach Asylaberkennungen

Diese Details sind vor allem auf politischer Ebene relevant. Denn nach den Randalen in Linz versuchte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) umgehend Härte zu zeigen. Er will rasch Asylaberkennungsverfahren einleiten. Aus Sicht des türkisen Politikers haben jene Jugendlichen, die sich an den Krawallen beteiligt haben, ihren Schutzstatus verspielt.

Doch wie Recherchen des STANDARD zeigen, weist Karners Ankündigung deutliche Lücken auf. Denn gerade bei Syrern und Afghanen würde eine Asylaberkennung nicht automatisch zu einer Abschiebung führen, wenn ihnen in ihrem Land Tod, Folter oder Verfolgung drohen. Demnach könnte bei einer Verurteilung zwar der Schutzstatus passé sei, aber die betroffene Person mit dem Status eines "Geduldeten" weiterhin das Recht haben, in Österreich zu bleiben.

Das würde sich dennoch weitreichend auswirken. "Für Geduldete wird der Zugang zu elementaren sozialen Rechten wie etwa der Zugang zum Arbeitsmarkt faktisch unmöglich", sagte Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination dem STANDARD. Was übrig bliebe, sei der Anspruch auf Grundversorgung. (jan, 3.11.2022)