Derzeit mangelt es an Arbeitskräften.

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Berlin – Die deutsche Regierung will die Hürden für die Zuwanderung von Fachkräften drastisch senken. Dazu sollen die Einkommensgrenzen deutlich gesenkt und ein Punktesysteme eingeführt werden, geht aus einem 23-seitigen Eckpunktepapier für die Fachkräfte-Zuwanderung aus Drittstaaten hervor. Ziel ist es, den sehr großen Bedarf an Arbeitskräften zu decken.

"Transparent und unbürokratisch"

Das Bundeskabinett soll dem Papier am Mittwoch zustimmen. Die entsprechenden Gesetzentwürfe sollen dann im ersten Quartal 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Umsetzung der Vorschläge würde Deutschland mehr als bislang zu einem Einwanderungsland machen. "Wir werden auf Grundlage eines transparenten unbürokratischen Punktesystems eine Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche einführen", heißt es in dem Papier etwa. "Zu den Auswahlkriterien können Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören." Wer über eine anerkannte Qualifikation verfügt, erhalte die sogenannte "Chancenkarte" ohne weitere Voraussetzungen. Bei einer nur teilweisen Anerkennung werde dennoch ein erleichterter Zugang angestrebt.

Arbeitgeber sollen viel mehr Entscheidungsspielraum bekommen, wen sie einstellen wollen. "Zukünftig wird eine anerkannte Qualifikation grundsätzlich zu jeder qualifizierten Beschäftigung in nichtreglementierten Berufen berechtigen", wird betont. Hintergrund sind die jahrelange Klagen von Firmen, dass sie viel besser als die Behörden wissen, wen sie bei sich schnell wandelnden Anforderungen in der Wirtschaft brauchen und wen nicht. Für Hochqualifizierte werden die Einkommensgrenzen auf das niedrigste Maß gesenkt, das die entsprechende EU-Richtlinie (Blaue Karte) vorsieht.

Einkommensschwellen fallen weitgehend

"Wir werden die Vorrangprüfung für Einreise und Aufenthalt zur Aufnahme einer Ausbildung abschaffen", heißt es weiter. Für sogenannte nichtreglementierte Berufe soll als Voraussetzung eine mindestens zweijährige nachgewiesene Berufserfahrung in dem Beruf reichen, der ausgeübt werden soll. Dabei fallen die Einkommensschwellen weitgehend: "Die Gehaltsschwelle setzen wir auf 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung fest", heißt es. Aber eine Abweichung von der Gehaltsschwelle "nach unten" ist bei Tarifbindung des Arbeitgebers ebenfalls möglich. Auch die Prüfung der Sprachkenntnisse obliegt dem Arbeitgeber – was die Zuwanderung stark erleichtern dürfte.

Zudem sollen die Arbeitsmöglichkeiten generell vereinfacht werden, etwa auch für Studierende. "So sollen z. B. auch Personen, die zu einem Sprachkurs eingereist sind, nebenher im Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten können", heißt es in dem Eckpunktepapier. Als erstes Medium hatte das Nachrichtenportal t-online über das Papier berichtet. (APA, 29.11.2022)