Mit dem Eintrag in der Terrorismusliste der EU geht für die PKK auch das Einfrieren ihrer Gelder einher.

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Luxemburg – Die als Terrororganisation eingestufte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat vor dem EU-Gericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte am Mittwoch in Luxemburg die Verlängerung restriktiver Maßnahmen gegen die PKK durch den Europäischen Rat und wies die Klage der PKK dagegen ab.

Konkret ging es um das Verbleiben der PKK auf der Terrorismusliste der EU und das damit einhergehende Einfrieren von Geldern, was mit Entscheidungen von 2021 sowie vom Februar 2022 verlängert wurde. In der Terrorismusliste werden Personen, Vereinigungen und Körperschaften geführt, die an terroristischen Handlungen beteiligt waren.

Zwar habe der Rat dabei einige Fehler gemacht. Diese stellten aber nicht die Einschätzung infrage, dass weiterhin das Risiko bestehe, dass die PKK in Terrorismus verwickelt sei, erklärte das Gericht. Die strittigen Beschlüsse sind inzwischen abgelaufen und durch einen neuen Beschluss vom Juli ersetzt, mit dem die PKK ebenfalls auf der Liste bleibt. (APA, red, 14.12.2022)