Der Bundesverfassungsgerichtshof wies mehr als 40 Beschwerden gegen die geplante Wahlwiederholung zurück.

Foto: imago images/U. J. Alexander

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat Eilanträge gegen die Wahlwiederholung in Berlin abgewiesen. Damit finden die erneuten Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Bezirkswahlen wie geplant am 12. Februar statt. Das Gericht hat dafür bisher keine Gründe genannt, wie der "Spiegel" berichtet. Mehr als 40 Beschwerden sollen demnach eingereicht worden sein, um die Wahlwiederholung zu behindern.

Chaotische Zustände in Wahllokalen

Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig. Die Richterinnen und Richter begründeten dies mit "der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler". Am 26. September fanden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten, sowie die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Dies führte zu chaotischen Zuständen in den Wahllokalen.

Für die Stimmabgabe wurde laut "Spiegel" zu wenige Zeit einkalkuliert, einige Wahllokale mussten vorübergehend geschlossen werden, da der Andrang zu hoch war und die Anzahl der Stimmzettel nicht ausreichte. Die Fristen für die Stimmabgabe wurde nach hinten verschoben – so durften die Wählenden mancherorts bis weit nach 18.00 ihre Stimme abgeben. Gleichzeitig wurden allerdings schon Prognosen veröffentlicht. Der Verfassungsgerichtshof berichtet von mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen, die von Wahlfehlern betroffen gewesen seien. (red, Reuters, 31.1.2022)