Bild nicht mehr verfügbar.

Älteren Menschen wurde ein Kredit oft mit dem Hinweis auf das Lebensalter verwehrt.

Foto: Getty Images

Wien – Eine 90-Jährige, die den Einbau eines Treppenliftes nicht stemmen kann, weil ihr der notwendige Kredit von der Bank verwehrt wird – obwohl die Immobilie zur Besicherung verfügbar ist, ein 80-Jähriger, der Probleme bei der Überziehung des Kreditkartenrahmens hat, ein 55-Jähriger, der trotz hinreichender Sicherheiten keinen langfristigen Kredit bekommt: Altersbedingte Diskriminierungen bei der Kreditvergabe durch die Banken wurden seit langem beklagt.

Während die Bankenbranche von Einzelfällen ausging, orteten andere systemisches Versagen. Voraussichtlich ab Mai – und nicht wie ursprünglich geplant ab Anfang April – sollen solche Fälle der Vergangenheit angehören. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen und muss nun noch durch das Parlament.

Finanzielle Sicherheit vor Alter

Im Wesentlichen geht es in der Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes, die im November vorgelegt wurde, darum, dass die Lebenserwartung künftig bei der Kreditvergabe keine Rolle mehr spielen, sondern auf die finanziellen Sicherheiten abgestellt werden soll. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) sehen einen wichtigen Schritt gegen Altersdiskriminierung. Korosec spricht von mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung im Alter.

Senioren und Seniorinnen würden keinen Kredit für den Sportwagen oder die Weltreise aufnehmen. "Sie brauchen einen Kredit, um ihr Haus barrierefrei umzubauen oder um den gesetzlich verpflichtenden Heizkesseltausch durchführen zu können. Der Weg zur Bank geschieht also nicht aus Jux und Tollerei, sondern, um selbstbestimmt leben zu können."

Zeitpunkt des Inkrafttretens geändert

Durch die Begutachtung haben sich nur noch technische Änderungen ergeben, erklärte Ministerin Zadić Mittwochmittag im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Neu ist vor allem der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Senioren müssten einen Kredit erhalten, wenn hinreichende Sicherheiten vorhanden seien, sagt sie. Klar sei, dass bei Versterben der Kreditnehmer Sicherheiten wie Eigentumswohnung und Haus hoch genug sein müssten, um den Kredit abzudecken. Korosec lobt das Zustandekommen der Novelle: "Ich habe eine Reihe von Bundesministern damit geplagt und nun ist es gelungen." (rebu, 22.2.2023)