Um die steigenden Energiepreise stemmen zu können, bekommt vor allem die Industrie kräftige Staatshilfen.

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Wien – Wie beim ersten Hilfspaket gegen steigende Energiekosten kommen die Förderrichtlinien für die noch ausstehenden Energiehilfen mit einiger Verspätung. Zwar werden die Förderbedingungen erst in ein bis zwei Wochen schriftlich vorliegen, aber Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) gab vor dem Wochenende einen Vorgeschmack auf das neue Förderregime für den Energiekostenzuschuss I (EKZ I) für das vierte Quartal 2022 und den seit Jänner 2023 geltenden Energiekostenzuschuss II.

Vor allem Letzterer bringt Änderungen mit sich: Gefördert werden ab 2023 auch Mehrkosten, die Unternehmen aufgrund des Einsatzes von Heizöl, Kohle und anderen fossilen Energieformen stemmen müssen.

Der EU-Krisenbeihilfenrahmen erlaubt eine höhere Förderintensität bei Mehrkosten: Energieintensive Unternehmen können bis zu 80 Prozent der Mehrkosten geltend machen, maximal 150 Millionen Euro. Bei nicht energieintensiven Unternehmen sind es bis zu 60 Prozent (maximal hundert Millionen Euro). Die Förderuntergrenze beträgt 3.000 Euro, die Obergrenze in Stufe 1 zwei Millionen Euro.

Auch für Wärme und Kälte

Im veränderten EKZ I für das Schlussquartal 2022 bleiben die Förderquoten gleich, allerdings kann nun auch Kostenersatz für die Mehrkosten in der Erzeugung von Wärme, Kälte und Dampf bei der Förderbank Austria Wirtschaftsservice (AWS) beantragt werden.

Das gilt auch für den EKZ II, bei dem die vier Förderstufen deutlich erhöht wurden und in dem ab Stufe 3 (bis 50 Millionen Euro) eine Beschränkung von Dividenden und Bonuszahlungen auf 50 Prozent des Jahres 2021 eingezogen wurde. Die Unternehmen müssen darüber hinaus eine Beschäftigungsgarantie für 90 Prozent der Belegschaft bis Ende 2024 abgeben. In dieser Kategorie ist zusätzlich der Nachweis eines Energieaudits zu erbringen, was auf eine Steigerung der Energieeffizienz abzielt.

Neu ist Stufe 5 für Unternehmen, die Verluste schreiben: Sie bekommen 40 Prozent der Mehrkosten (bis maximal 100 Millionen Euro) ersetzt, müssen aber einen Betriebsverlust oder ein entsprechend gesunkenes Ebitda nachweisen – egal wie hoch der Energieverbrauch ist.

Heizschwammerlverbot bleibt

An der Selbstverpflichtung zu Energiesparmaßnahmen ändert sich im neuen Förderregime nichts. Mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung sind Leuchtmittel zwischen 22 und sechs Uhr abzudrehen, Heizung im Außenbereich ist Fördernehmern ebenso untersagt wie das Offenhalten von Eingangstüren. Da die Anträge für den erweiterten EKZ I erst ab Mitte April eingebracht werden können, scheint die Selbstverpflichtung zahnlos, da ist die Heizsaison de facto vorbei. Das gilt erst recht für den wesentlich umfangreicheren EKZ II, der frühestens im Sommer beantragt werden kann.

Pauschale für die Kleinen

Mit Unsicherheiten behaftet ist insbesondere das Pauschalfördermodell für Klein- und Kleinstunternehmen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Dem grünen Koalitionspartner fehlt es bei den vom Wirtschaftsminister auf insgesamt sieben Milliarden Euro taxierten Energiehilfen an inhaltlicher Abstimmung, wie es heißt. Während den Großunternehmen bis Ende 2023 Unterstützung sicher ist, bekämen die Kleinsten für heuer nichts mehr – obwohl die Strompreissteigerungen erst heuer so richtig ankommen. Das zehre an der Liquidität, die bei steigenden Zinsen auch nicht durch Betriebsmittelkredite herbeizuschaffen sei, heißt es seitens der Grünen.

Der Grund: Ähnlich wie in der Corona-Zeit fehle es an Unterstützung für Freiberufler und Dienstleister wie Physiotherapeuten. Auch sie hätten hohe Vorschreibungen ihrer Versorger zu stemmen, argumentieren Wirtschaftsvertreter der Grünen. "Ärzte haben keinen Umsatz", kontert Kocher trocken und empfiehlt, allfällige berufsgruppenspezifische Hilfen von den zuständigen Ministerien aufsetzen zu lassen. Freiberufler passten von der Systematik her nicht ins Pauschalfördermodell. Wie sich vor diesem Hintergrund ein Einvernehmen mit dem Klimaschutzministerium herstellen lässt, bleibt abzuwarten. Ohne dieses steht die Mühle, Kocher kann die Förderrichtlinien nicht im Alleingang erlassen.

Unabhängig vom Verbrauch

Die Eckpunkte des Pauschalfördermodells: Die Förderhöhe für Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro im Jahr 2022 beträgt je nach Branche und Umsatz zwischen 110 und 2.375 Euro – unabhängig von Verbrauch und Energiekosten. Maßgeblich ist der Energieberechnungsschlüssel von Energieagentur und Statistik Austria. Das Geld kommt automatisch – sofern das von der Forschungsförderagentur FFG entwickelte IT-Tool fertig wird und auch funktioniert. (Luise Ungerboeck, 25.2.2023)