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Vor allem bei elektronischer Ware von Amazon kommt es laut dem Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich offenbar immer öfter zu Falschlieferungen. Statt eines iPhones finden sich dann etwa Schleifpapier oder Shampoo in der Verpackung. Aufgrund der Häufigkeit veröffentlichte die Behörde nun einige Fakten, um Konsumentinnen und Konsumenten aufzuklären.

Buch statt iPad Air

Mehrere Fälle werden in der Aussendung genauer beschrieben. Etwa jener, bei dem es um die Bestellung eines Apple iPad Airs zum Preis von 694,79 Euro bei Amazon ging. Statt des Tablets wurde ein Buch des Autors Hape Kerkeling mit dem Titel "Ich bin dann mal weg" in die Packung gesteckt. In einem anderen Fall hatte ein Konsument einen PC bestellt, dieser enthielt bei Lieferung jedoch weder Grafikkarte noch Prozessor oder Arbeitsspeicher.

Laut Konsumentenschutz sei es "auffällig", dass bei den der AK OÖ zugetragenen Fällen ausschließlich hochwertige elektronische Waren betroffen sind. So wurde beispielsweise einem Konsumenten anstatt des bestellten iPhones ein Paket mit Schleifpapier geliefert. "Allen Fällen gemeinsam war, dass die erhaltenen Pakete äußerlich unbeschädigt und durch das Amazon-Paketband versiegelt waren", schreibt die Arbeiterkammer. Dadurch dränge sich den Konsumentenschützern der Verdacht auf, dass hier während des Versandprozesses bereits etwas schiefgehen muss.

Kaufpreis erstatten

Laut Konsumentenschutz wäre Amazon in solchen Fällen verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten. Trotz umgehender Reklamation der Betroffenen weigerte sich der Handeslriese allerdings, dies zu tun. Als Grund nannte Amazon meist, dass das "Paket mit der korrekten Ware das Logistikzentrum verlassen" hätte.

Dies sei laut Behörde "rechtswidrig". Amazon hafte bis zur ordnungsgemäßen Zustellung an die Konsumentinnen und Konsumenten für die Falschlieferung und auch für einen allfälligen Verlust der Ware. "Das Unternehmen muss daher in jedem Fall den Kaufpreis erstatten, wenn die bestellte Ware bei der Lieferung nicht im Paket ist."

Die richtige Vorgehensweise ist laut der Arbeiterkammer aber genau diese. Sobald man die Falschlieferung als solche erkannt hat, muss man sich umgehend an Amazon wenden und ein Beweisfoto der Lieferung machen. Auch das Versandgewicht sollte wenn möglich festgehalten und mit dem des gelieferten Pakets verglichen werden.

Kundenservice first

In ihrer Aussendung fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich den US-Konzern dazu auf, solche Fälle "rasch, kundenfreundlich und gesetzeskonform" zu lösen. Das Risiko, dass die Ware während des Versandprozesses ausgetauscht werden kann, darf nicht auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt werden, sagt die Behörde. Amazon trage auch eine Verantwortung für seine Versandpartner und sollte korrekte Lieferungen auch in Zusammenarbeit mit diesen sicherstellen können.

Wer sich bei einer Reklamation mit Amazon nicht einigen kann, der solle sich direkt an die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer wenden. Zuständig sind die jeweiligen Länderkammern der Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation.

Amazon hat dem STANDARD einen Kommentar zu den Vorwürfen zukommen lassen:

"Es tut uns leid, dass die Erfahrung einiger Kund:innen nicht den hohen Standards entsprochen haben, die wir erwarten. Wir arbeiten intensiv daran, ein vertrauenswürdiges Einkaufserlebnis zu schaffen, indem wir Kund:innen, Verkaufspartner und Amazon vor Betrug und Missbrauch schützen, und wir setzen Systeme ein, um verdächtiges Verhalten zu erkennen. Unsere Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, und wir arbeiten intensiv daran, dieses Problem zu beheben." (red, 8.3.2023)