Wien – Photovoltaik (PV) zählt neben Windenergie zu den wichtigsten Nettonull-Technologien – in Österreich soll der Strom aus der Sonnenenergie dazu beitragen, den Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Doch die Energiewende hat so ihre Tücken; eine davon ist der Preis.

Fachleute gehen davon aus, dass eine Solaranlage für einen vierköpfigen Haushalt eine Leistung von 5 bis 10 kWp (Kilowatt-Peak = maximale Leistung der PV-Anlage) erbringen sollte. Damit sei der Eigenbedarf gedeckt, und es bleibt im besten Fall noch Energie, die zur Einspeisung ins Stromnetz genutzt werden kann. Eine komplette Photovoltaikanlage samt Stromspeicher kostet je nach technischen Details und Anbieter für ein Einfamilienhaus meist um die 20.000 Euro. Zuletzt sind die Preise angesichts der großen Nachfrage und Lieferschwierigkeiten etwa für Module und Wechselrichter, die in der Regel aus Asien kommen, angezogen. Bundesinnungsmeister Andreas Wirth geht von durchschnittlichen Preissteigerungen ungefähr in Höhe der Inflation aus.

600 Millionen

Für die Errichtung von Solaranlagen stehen heuer 600 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung – 500 Millionen davon für Anlagen bis zu 20 Kilowatt (Kategorien A und B, jene Größenordnung, die üblicherweise Privatpersonen wählen). 2022 wurden mit insgesamt 240 Millionen Euro an Fördergeldern laut Klimaschutzministerium 60.000 Anlagen in den Kategorien A und B gefördert, rund 48.000 Antragsteller und Antragstellerinnen gingen leer aus. Österreich hat 2022 bei Sonnenstrom erstmals die Gigawatt-Marke geknackt – die Leistung aller PV-Anlagen entspricht nun ungefähr der Leistung der drei bis fünf größten österreichischen Donaukraftwerke.

Photovoltaik boomt, das hat auch mit den hohen Strompreisen zu tun.
APA/Robert Jäger

Die hohen Strompreise haben dem PV-Ausbau 2022 einen zusätzlichen Schub verliehen und werden das auch heuer tun, sagt Wirth. Doch was müssen nun Interessenten und Interessentinnen tun, die eine Förderung beanspruchen möchten? Der erste Call startet Donnerstag 23. März ab 17 Uhr und läuft bis 6. April.

Vergabe nach dem Windhundprinzip

Wer über die EAG-Förderabwicklungsstelle ins Rennen um die Fördergelder geht, muss am Computer schnell sein, denn die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge, in der die Förderanträge eingegangen sind. (Das gilt zumindest bei den genannten Anlagen bis zu 20 kWp. Als Einreichzeitpunkt gilt grundsätzlich die Ticketziehung – siehe unten "Antragstellung in vier Schritten".) Daran gibt es auch Kritik – unter anderem am Umstand, dass an der Fördergabe ausschließlich auf diesem Weg teilgenommen werden kann. Was machen etwa Ältere, die gar keinen Computer haben? Aus dem Klimaschutzministerium heißt es, dass auch viele PV-Anbieter und Elektriker ihren Kunden die Antragstellung als Service anbieten. Solange mehr Interesse bestünde, als Mittel verfügbar seien, müsse der Staat eben Wege finden, diese so zu verteilen, dass er Interessenten die gleichen Chancen einräumt, sagt Wifo-Umweltökonomin Angelika Köppl. Besonders bei jenen, die leer ausgingen, sei der Frust aber wohl groß.

Vier Runden

Wirth geht davon aus, dass das heuer angesichts der höheren Fördersumme zumindest weniger Leute betreffen werde als im Vorjahr. Und: Wer beim ersten Call am 23. März ab 17 Uhr leer ausgeht (er läuft bis 6. April), hat weitere Chancen. In der ersten Runde stehen über 250 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt gibt es aber vier "Fördercalls", bei denen im Laufe des Jahres eingereicht werden kann. Die nächsten Termine: 14. Juni, 23. August (nur für Anlagen bis 20 kWp). Gefördert werden grundsätzlich sowohl die Neuerrichtung als auch die Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.

Private Errichter können – anders als Unternehmen – ihre Anlage vor der Antragstellung bestellen und errichten.
APA/Robert Jäger

Heuer neu: Private Errichter können, anders als Unternehmen, ihre Anlage vor der Antragstellung bestellen und errichten (Beginn der Arbeiten nach 21. April 2022) – das gilt auch, wenn bereits abgerechnet worden ist. Ein vollständiger Förderantrag muss aber vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, eine Förderzusage ist für die Inbetriebnahme aber nicht erforderlich. An sich ist eine Anlage innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Fördervertrages in Betrieb zu nehmen. Geht sich das nicht aus, weil der Anbieter nicht fristgerecht fertig wird, kann auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Weitergereicht

Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden zudem automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Gerechnet werden kann laut Wirth je nach Ausführung in etwa mit einer Fördersumme von rund 5.000 Euro für eine 20-kWp-Anlage und mit 2.850 Euro für eine 10-kWp-Anlage. Bei den derzeitigen Strompreisen amortisiere sich etwa eine 10-kWp-Anlage in acht Jahren, sagt Wirth. Das Allerwichtigste für all jene, die online ins Rennen gehen: Es braucht die Zählpunktnummer, die man vom Netzbetreiber bekommt.

Antragstellung in vier Schritten

1. Schritt: Ticket ziehen – Für diesen Schritt benötigt man nur eine Mailadresse, den Namen des Förderwerbers, die Zählpunktbezeichnung (31-stellige Ziffernfolge des Einspeisezählpunkts) und die Leistung in kWp. Danach kommt eine Bestätigungsmail, die Ticketnummer heißt es notieren.

2. Schritt: Ansprechpartner registrieren.

3. Schritt: Antrag vervollständigen – Privatpersonen müssen dazu den Einspeisetyp (mit oder ohne Eigenverbrauch), Anlagedaten (Nennleistung, Wechselrichter und Kollektorfläche), einen gültigen Nachweis über den Netzzugang, Kosten (brutto und netto), eventuelle andere Förderungen und den geplanten Umsetzungszeitraum angeben.

Eventuell notwendige Genehmigungen, Bewilligungen und Meldungen sollen bereits zum Zeitpunkt der Ticketziehung vorliegen, müssen aber erst bei Vervollständigen des Antrags hochgeladen werden.

Detaillierte Informationen und zusätzliche Daten, die für Förderanträge von Unternehmen oder für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 20 Kilowatt nötig sind, findet man im Leitfaden.

4. Schritt: Abschließen – Ab 18 Stunden nach der Ticketziehung hat man sieben Tage Zeit, den Antrag zu vervollständigen und abzuschließen – aber maximal bis Ende des Fördercalls am 6. April. Als Förderwerber sollte man dann in der Regel nach rund zwei Wochen Bescheid wissen, ob man tatsächlich in den Genuss einer Förderung kommt. (Regina Bruckner, Magdalena Frei, 22.3.2023)