Polizeibeamte, hier am Rande der Demonstration gegen die European Gas Conference in Wien Ende März, müssen die Pressefreiheit gewährleisten. Auch bei Demos von Rechtsextremen.

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"Auf Wiedersehen, auf Wiedersehen!", johlten Corona-Demonstranten, als die Polizei einen Journalisten, eine Fotografin und deren Sicherheitsleute abdrängte. Das bedrohliche Grölen war auf einem Video zu hören, das am Freitag im Wiener Verwaltungsgericht als Beweismittel abgespielt wurde. Das Video aus einem Livestream eines rechten Fans der "Querdenker" vom September 2022 wurde zum Beweismittel für den Journalisten Michael Bonvalot, der eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Polizei eingebracht hatte.

Es war nicht das erste Mal, dass Journalisten an ihrer Arbeit gehindert wurden. Menschenrechtsorganisationen und Standesvertreter wie Reporter ohne Grenzen oder der Presseclub Concordia warnen seit dem Beginn der Corona-Demos immer eindringlicher vor einer Gefahr für die Pressefreiheit. Denn Medienleute werden nicht nur von den dort Demonstrierenden bedroht und beschimpft, auch die Polizei scheint sich nicht mehr für die Gewährleistung der Berichtsfreiheit verantwortlich zu fühlen – wie zuletzt bei einer Demo gegen eine Dragqueen-Lesung in Wien.

Weitreichende Entscheidung

Die Entscheidung über die Beschwerde Bonvalots wurde am Freitag noch vertagt. Sie darf mit Spannung erwartet werden. Denn wenn es der Polizeibehörde gelingt, die Richterin davon zu überzeugen, dass Journalisten allein durch ihre Anwesenheit eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellen, weil sie rechtsextremen Gruppen nicht passt, ist Berichterstattung von solchen Demos schlichtweg nicht mehr möglich.

Dem folgend müssten nämlich Rechtsextreme, die Medien grundsätzlich feindselig gegenüberstehen, nur gegenüber Journalisten pöbeln und randalieren, damit dann genau diese "entfernt" werden. Wenn Polizeibeamte also gegen Journalisten und nicht gegen jene Demonstranten, die sie bedrohen, vorgehen dürfen, dann kann Österreich wirklich "Auf Wiedersehen" sagen – und zwar zur Pressefreiheit. (Colette M. Schmidt, 21.4.2023)