In einer ersten Reaktion betonte Lufthansa, die Hilfen bereits zurückgezahlt zu haben.

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Luxemburg – Die EU-Kommission durfte die milliardenschweren Hilfen der deutschen Regierung für die AUA-Mutter Lufthansa in der Pandemie nach Ansicht des EU-Gerichts nicht genehmigen. Das teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden.

Die Reisebeschränkungen in der Pandemie hatten die Geschäfte der Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht. In dem Konzern mit rund 138.000 Beschäftigten standen zehntausende Arbeitsplätze auf der Kippe. Deswegen unterstützte die deutsche Regierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Die Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben.

Ryanair und Condor zogen vor Gericht

Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen in Höhe von bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.

Die Richter gaben ihnen teilweise recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass sich die Lufthansa die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Außerdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

Praktische Folgen des Urteils noch unklar

Die praktischen Folgen des Urteils sind unklar. Die EU-Kommission kann ein Rechtsmittel einlegen und bei ihrer Begründung nachbessern.

Die Lufthansa wies in einer ersten Reaktion darauf hin, dass die Hilfen bereits zurückgezahlt und die Stabilisierung vollständig beendet sei. Man werde das Urteil analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Ryanair nannte das Urteil einen "Triumph für fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU". Die Kommission dürfe als Wettbewerbshüterin keine diskriminierenden Staatshilfen unter politischem Druck nationaler Regierungen genehmigen. Auch der Ferienflieger Condor begrüßte das Urteil. "Damit teilt das Gericht unsere Rechtsauffassung", erklärte die Airline. Weitere Details könne sie unmittelbar nicht kommentieren, da das Urteil erst analysiert werden müsse.

Condor war selbst mit einer halben Milliarde Euro vom Staat während der Pandemie gestützt worden. Auch gegen diese Beihilfe hatte Ryanair erfolgreich geklagt, weil die Kommission ihre Genehmigung unzureichend begründet hatte. Die Kommission konnte das mit einer nachgebesserten Entscheidung im Juli 2021 aus der Welt schaffen. (APA, red, 10.5.2023)