Energiesparen
"Das Gesetz ist nicht nichts, aber Planungs- und Rechtssicherheit sieht anders aus", sagt die Umweltökonomin Sigrid Stagl.
Christian Fischer

Wien – Das Energieeffizienzgesetz soll zu einer Energieeinsparung von 18 Prozent bis 2030 führen. Expertinnen und Experten sehen den rechtlichen Rahmen kritisch. Die Umweltökonomin Sigrid Stagl von der Wirtschaftsuniversität Wien kritisiert etwa, dass es keine Verpflichtung der Bundesländer gebe. "Das Gesetz ist nicht nichts, aber Planungs- und Rechtssicherheit sieht anders aus", sagte Stagl am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal".

Eine weitere Schwachstelle des Gesetzes sei, dass die Lieferantenverpflichtung nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Damit hätten Versorger Betriebe und Haushalte in puncto Energiesparen beraten müssen. Wer letztlich in die Pflicht genommen werde, sei unklar.

Weitere Verhandlungsrunden mit Ländern notwendig

Aber auch für den Ökonomen Klaus Weyerstrass vom Institut für Höhere Studien steht fest, dass die Verpflichtung der Bundesländer dringend notwendig gewesen wäre. "Der Bund muss sich darauf verlassen, dass die Länder den Energieverbrauch senken", sagte Weyerstrass. Die Bundesländer würden etwa bei der Gebäudesanierung eine große Rolle spielen. Aber auch bei Energieeinsparungen im Verkehr würden die Länder durch den öffentlichen Verkehr eine wesentliche Rolle spielen.

Was bleibe: Der Bund müsse jährlich drei Prozent der Bundesgebäude thermisch sanieren, und es müsse eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut kommen, sagte Stagl. Doch das werde nicht ausreichen, um das Ziel zu erreichen. Daher seien wohl weitere Verhandlungsrunden mit den Bundesländern notwendig. (APA. 2.6.2023)